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Abfall verkaufen statt für Container und Leerungen zu zahlen: Für Betriebe mit vielen Kartonagen und Folien ist das möglich. Für sortenreines Material können Sie dann eine Vergütung erhalten, abhängig von Menge, Sorte und Marktpreis. Ein Selbstläufer ist das nicht. Der Vergütung stehen Kosten für Abholung und Technik gegenüber, und der Altpapiermarkt schwankt von Monat zu Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtlich: Verkaufte Kartonagen und Folien bleiben nach unserer Lesart in der Regel Abfall zur Verwertung (§ 3 und § 5 KrWG). Die Pflichten der Gewerbeabfallverordnung gelten weiter.
- Vergütung: Wir vergüten nach dem monatlich erscheinenden EUWID. Die Vergütung folgt damit dem Markt und schwankt.
- Gegenrechnung: Abholung, Maut- und Energiezuschlag und Technikkosten gehen ab. Beim Vergleich mit heute zählen Entsorgungskosten mit, die wegfallen können.
- Menge entscheidet: In unseren Beispielrechnungen (ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) ist das Ergebnis bei 6,82 t und 12 t im Monat positiv, bei 1,65 t negativ.
- Voraussetzungen: sortenreines, trockenes Material, Platz für Ballen auf Paletten und eine Zufahrt für den Lkw.
Abfall verkaufen: Was dahintersteckt
In vielen Betrieben fallen jeden Tag Verpackungen an: Kartons im Wareneingang, Stretchfolie von Paletten. Gewerbliche Kartonagen landen häufig in einem Container, den ein Entsorger stellt und leert. Dafür fallen in der Regel Miete und Leerungen an. Dazu kommt die Arbeitszeit: Kartons zerreißen, zwischenlagern und zum Hauptbehälter tragen.
Sortenreine Kartonagen und saubere Folie sind gehandelte Rohstoffe. Laut Umweltbundesamt ist Altpapier der wichtigste Rohstoff der deutschen Papierindustrie; 2024 lag ihre Altpapiereinsatzquote bei rund 84 %. Was Papier- und Folienrecycling für die CO2-Bilanz bringt, beschreibt der Artikel CO2-Einsparung durch Recycling. Hier setzt das BEMA Konzept an: Wir kaufen sortenreine Verpackungs- und Produktionsabfälle von Ihrem Unternehmen auf, die sonst entsorgt werden müssten. Damit sich der Verkauf lohnen kann, pressen Sie das Material vor Ort zu Ballen, und wir holen es gesammelt ab.
Welche Verpackungsabfälle sich verkaufen lassen
- Papier, Pappe und Karton (PPK): vor allem gebrauchte Kartonagen aus Wellpappe. Welche Regeln für das Sammeln gelten, lesen Sie im Artikel Pappe und Kartons entsorgen.
- PE-Folie: saubere, transparente Verpackungsfolie, zum Beispiel abgewickelte Stretchfolie. In unseren Beispielrechnungen steht sie als „PE-Folie (Qualität 98/2)“. Was bei Folie zählt, erklärt der Artikel Folie im Betrieb entsorgen oder verkaufen.
Abfall oder Wertstoff? Was das Gesetz sagt
Im Alltag spricht man von Wertstoffen, sobald sich ein Material verkaufen lässt. In den Begriffsbestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 3 KrWG) ist dieser Begriff nicht definiert. Dort gilt: Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle, die verwertet werden, heißen Abfälle zur Verwertung (§ 3 Abs. 1 KrWG).
Ein Wille zur Entledigung wird unter anderem angenommen, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung eines Gegenstands entfällt, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an ihre Stelle tritt (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 KrWG). Nach unserer Lesart trifft das typischerweise auf ausgepackte Kartons und abgewickelte Stretchfolie zu. Der Verkauf ändert daran nichts: Auch wenn Sie Geld für Ihre Kartonagen bekommen, bleiben sie Abfall zur Verwertung.
| Begriff | Was er bedeutet | Fundstelle |
|---|---|---|
| Abfall | Stoffe oder Gegenstände, derer sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss | § 3 Abs. 1 KrWG |
| Nebenprodukt | Stoff aus einem Herstellungsverfahren, der vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt; dann kein Abfall | § 4 KrWG |
| Ende der Abfalleigenschaft | erst nach einem Recycling- oder anderen Verwertungsverfahren, wenn vier Bedingungen erfüllt sind | § 5 KrWG |
| Wertstoff | Alltagsbegriff für verwertbare Abfälle, in § 3 KrWG nicht definiert | keine |
Zusammenfassung des Gesetzestextes, keine Rechtsberatung. Einzelfälle klären Sie mit Ihrer Behörde oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt.
Kein Nebenprodukt, kein Ende der Abfalleigenschaft
Ein Nebenprodukt (§ 4 KrWG) muss bei einem Herstellungsverfahren anfallen. Verpackungen angelieferter Ware tun das nicht, § 4 greift für sie nach unserer Lesart deshalb in der Regel nicht. Nur bei Produktionsresten, etwa Folienabschnitten aus der eigenen Fertigung, ist das im Einzelfall zu prüfen. Die Abfalleigenschaft endet erst nach einem Recycling- oder anderen Verwertungsverfahren (§ 5 KrWG). Ein gepresster Ballen auf Ihrem Hof hat das noch vor sich und bleibt Abfall, auch wenn er einen Marktwert hat.
Was daraus für Ihren Betrieb folgt
Die Pflichten der Gewerbeabfallverordnung gelten weiter. Papier, Pappe und Karton (ohne Hygienepapier) und Kunststoffe sind getrennt zu sammeln, getrennt zu befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen (§ 3 Abs. 1 GewAbfV). Auch die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV); nach unserer Lesart gilt das auch beim Verkauf. Die Abfallschlüssel nach AVV lauten in der Regel 15 01 01 (Verpackungen aus Papier und Pappe) und 15 01 02 (Verpackungen aus Kunststoff). Die Pflichten im Überblick und die nötigen Unterlagen beschreibt der Artikel Gewerbeabfallverordnung.
So läuft der Verkauf mit BEMA
Das BEMA Konzept verbindet Ballenpresse, Lagerung, Abholung und Verwertung. Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und seit 2008 im Geschäft. Der Ablauf hat vier Schritte:
Ballenpresse direkt an der Anfallstelle
Die Presse steht dort, wo Kartonagen und Folie anfallen. Kurze Laufwege können Ihrem Personal Zeit und damit Arbeitskosten sparen. Der Karton kommt nach dem Auspacken unzerkleinert direkt in die Presse. Ziel ist, dass bei passend gewählter Maschine höchstens einmal am Tag ein Ballen ausgeworfen wird; das dauert unserer Erfahrung nach etwa 3 bis 5 Minuten. Bei der Auslieferung erklärt unser Fachpersonal vor Ort die Stofftrennung, die Sicherheitsvorkehrungen und die Logistik.
Saubere Ballenlagerung auf dem Gelände
Die Ballen wiegen je nach Maschine bis zu 650 kg und stehen platzsparend auf Paletten aus naturbelassenem, nicht farbigem Holz. Weil sie wenig Platz brauchen, kann der bisherige Hauptbehälter überflüssig werden; dann entfällt auch seine Miete. Zwei- oder dreilagiges Stapeln per Stapler ist keine gesetzliche Pflicht, kann aber helfen, den Lkw auszulasten.
Abholung durch BEMA
Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab. Die Vergütung richtet sich nach der Abfallmenge, nach Sorte und Qualität und nach dem Marktpreis im jeweiligen Monat. Die Abholung melden Sie online über das Formular Ballenverkauf an: mit einem Foto der Ballen (Pflicht), dem Palettentyp und der Angabe, ob ein 40-Tonner zufahren kann. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass das Material frei von Fremdstoffen ist. Wir holen nur Ballen aus der Maschine mit der angegebenen Seriennummer ab.
Wiederverwertung bei Papier- und Kunststoffverarbeitern
Die gepressten Ballen gehen zur Wiederverwertung an Papier- oder Kunststoffverarbeiter.
Die Ballenpresse können Sie kaufen, leasen oder mietkaufen; wir sind Leasingpartner der Grenke AG und der Mercator Leasing. Welche Presse passt, hängt von Ihrer Monatsmenge ab: Unsere vertikalen Ballenpressen reichen laut Produktangaben von Monatsmengen bis 1,7 t (BMO 75) bis 10,9 t (BMO 500).
Wovon die Vergütung abhängt
Einen festen Preis für Kartonagen oder Folie gibt es bei uns nicht. Vor allem fünf Faktoren bestimmen, was am Ende auf Ihrer Abrechnung steht.
Menge
Die Vergütung richtet sich nach der Abfallmenge. Mehr Menge kann aber nicht nur mehr Vergütung bedeuten: Die Kosten für Technik und Abholung verteilen sich dann auf mehr Tonnen. In unseren Beispielrechnungen (ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) ist die Abholung bei 6,82 t und 12 t im Monat frachtfrei, bei 1,65 t kostet sie 87,45 € im Monat. Was die Abholung bei Ihnen kostet, steht in der Kostenprognose Ihres Angebots.
Sortenreinheit
Wir kaufen sortenreine Abfälle: Karton und Folie kommen in getrennte Ballen. Je mehr Fremdmaterial im Ballen steckt, desto eher passt er nicht mehr zur Sorte, unter der er verkauft werden soll: bei Karton zum Beispiel Folienbeutel, bei Folie Klebeband und Etiketten. Darum gehört bei uns zur Auslieferung einer Presse eine Rohstoffschulung.
Qualität
Altpapier wird nach DIN EN 643 in Sorten gehandelt. Papierfremde Bestandteile wie Kunststoff oder Metall sind bei den Sorten, zu denen gebrauchte Kartonagen meist gehören (1.04 und 1.05), auf 1,5 % begrenzt; bei höherwertigen Sorten liegt die Grenze niedriger. Liegt eine Lieferung darüber, kann der Abnehmer sie umstufen oder zurückweisen. Feuchte über 10 % kann der Abnehmer als Mehrgewicht abziehen. Was das im Alltag bedeutet, steht im Artikel Ballenqualität.
Logistik
Die Abholung ist ein Kostenfaktor. Wir empfehlen, bei der im Angebot vorgeschlagenen Abholmenge zu bleiben, denn auf ihr beruht die Kostenprognose. Andere Mengen sind möglich, können aber die Kostenprognose verändern. Zur Logistik gehören auch eine Zufahrt für den Lkw, Paletten und ein Hubwagen oder Stapler auf Ihrem Gelände.
Markt und EUWID
Wir vergüten nach dem EUWID, einem Preisindex für Sekundärrohstoffe, der einmal im Monat erscheint. Wie EUWID-Angaben entstehen, warum Zu- und Abschläge dazugehören und wie Sie die Werte lesen, erklärt der Artikel Vergütung nach EUWID.
Die Preisentwicklung lässt sich nach unserer Einschätzung nicht seriös vorhersagen, ähnlich wie bei Benzin oder Gas. Auch die Kosten der konventionellen Entsorgung können sich ändern. Wie stark der Markt schwankt, zeigt der amtliche Index im Artikel Altpapier und Kartonagen verkaufen.
Passt das BEMA Konzept zu Ihrem Betrieb?
Wir sehen uns Ihre Mengen, Ihren Platz und Ihre Abläufe an und rechnen Vergütung und Kosten mit Ihnen durch. Den BEMA-Prozess und unsere Ballenpressen können Sie vorher kennenlernen und testen. Die Beratung ist kostenlos.
Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Die Gegenrechnung: Was von der Vergütung abgeht
Die Vergütung ist nicht das, was Ihnen am Ende bleibt. In unseren Beispielrechnungen gilt diese Formel, alle Werte pro Monat:
Formel Ergebnis = Vergütung – Abholung – Maut- und Energiezuschlag – Technikkosten
Nicht enthalten sind die Kosten, die heute schon anfallen und wegfallen können. Legen Sie für den Vergleich beides nebeneinander:
| Posten | Wirkung | Woher der Wert kommt |
|---|---|---|
| Vergütung für das Material | plus | Menge, Qualität und EUWID; Materialwert im Abfall-Rechner |
| Abholung | minus | hängt von der Abholmenge ab; in zwei der drei BEMA-Beispielrechnungen frachtfrei |
| Maut- und Energiezuschlag | minus | Zuschlag zur Abholung, in den BEMA-Beispielrechnungen 5,66 € bis 10,82 € im Monat |
| Technikkosten | minus | monatlicher Posten in den BEMA-Beispielrechnungen; die Höhe für Ihren Betrieb steht in Ihrem Angebot |
| Entsorgungskosten, die wegfallen können | plus (beim Vergleich mit heute) | Ihre bisherigen Rechnungen, zum Beispiel Behältermiete und Leerungen |
Struktur und Beispielwerte nach den BEMA-Vergütungsbeispielen: Beispielrechnungen von BEMA ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten, kein Preisversprechen. Eingesparte Kosten hängen von Ihren bisherigen Verträgen ab.
Schwer in Euro zu fassen ist die Arbeitszeit: Wer heute Kartons zerreißt, zwischenlagert und zum Container trägt, kann diese Arbeitsschritte mit einer Presse an der Anfallstelle einsparen. Welche Hebel es sonst noch gibt, zeigt der Artikel Entsorgungskosten senken.
Drei Beispielrechnungen von BEMA
Auf unserer Website zeigen wir drei Vergütungsbeispiele. Wir geben sie hier wieder, weil sie die Rechenlogik zeigen. Die Beträge sind keine aktuellen Werte.
| Posten (pro Monat) | Elektrogroßhandel | Lebensmittelmarkt | Tankstelle |
|---|---|---|---|
| Abfall | 10,90 t PPK, 1,10 t PE-Folie | 6,20 t PPK, 0,62 t PE-Folie | 1,50 t PPK, 0,15 t PE-Folie |
| Abholmenge laut Beispiel | 16 Paletten à 3 Ballen | 17 Paletten à 3 Ballen | 5 Paletten à 6 Ballen |
| Vergütung durch BEMA | 890,65 € | 505,30 € | 114,75 € |
| Abholung | frachtfrei | frachtfrei | 87,45 € |
| Maut- und Energiezuschlag | 7,32 € | 5,66 € | 10,82 € |
| Technikkosten | 278,00 € | 218,00 € | 75,00 € |
| Ergebnis | 605,33 € | 281,64 € | -58,52 € |
PE-Folie jeweils in der Qualität 98/2 laut Beispiel. Beispielrechnungen von BEMA ohne Gewähr; laut BEMA beruhen sie auf veralteten Daten und entsprechen nicht den aktuellen Werten. Abholkosten beruhen auf Erfahrungswerten und gelten anteilig pro Monat. Kein Preisversprechen.
Was die Beispiele zeigen:
- Die Menge beeinflusst die Abholkosten. In den Beispielen mit 12,0 t und 6,82 t im Monat ist die Abholung frachtfrei. Bei 1,65 t kosten Abholung und Zuschlag zusammen 98,27 €, das sind 85,6 % der Vergütung. Das Ergebnis ist im Beispiel negativ.
- In den Beispielen mit großen Mengen ist die Technik der größte Kostenblock. In den beiden positiven Beispielen machen die Technikkosten rund 31 % bzw. 43 % der Vergütung aus.
- Eingesparte Kosten fehlen. Behältermiete und Leerungen der bisherigen Entsorgung sind nicht eingerechnet. Auch ein negatives Ergebnis wie bei der Tankstelle kann deshalb günstiger sein als die bisherige Lösung. Das lässt sich aus dem Beispiel allein nicht beurteilen.
Keine Mengengrenze ableiten Aus drei Beispielen lässt sich keine Tonnage ablesen, ab der sich der Verkauf sicher trägt. Die Technikkosten unterscheiden sich von Beispiel zu Beispiel, die Abholkosten hängen von der Abholmenge ab, und die Vergütung vom Markt im jeweiligen Monat.
Lohnt sich der Verkauf für Ihren Betrieb?
Ob sich Abfall verkaufen für Sie rechnet, zeigt erst Ihre eigene Rechnung. So gehen Sie vor:
Menge ermitteln
Nehmen Sie Wiege- oder Lieferscheine der letzten Monate und trennen Sie nach Karton und Folie.
Heutige Kosten aufschreiben
Behältermiete, Leerungen und die Zeit, die Ihr Team mit Kartons verbringt. Das ist die Zeile, die in den Beispielrechnungen fehlt.
Materialwert schätzen
Der Abfall-Rechner zeigt den möglichen Materialwert Ihrer Kartonagen in Ballenform. Basis: 10 % PE-Folie transparent zusätzlich vergütet, ohne Logistikkosten.
Rohstoffangebot anfordern
In unseren Kosten-Nutzen-Analysen stehen die durchschnittliche Vergütung des Vorjahres und die aktuelle Vergütung nebeneinander. Beide sind keine Prognose: Die Vergütung zum Zeitpunkt der Abholung kann höher oder niedriger sein.
Passen Ihre Verpackungsabfälle zum BEMA Konzept?
- Bei Ihnen fallen mehr als 500 kg Verpackungsabfall im Monat an, überwiegend Kartonagen und Folie.
- Das Material fällt sortenrein und trocken an einem oder wenigen Orten an.
- Neben der Presse ist Platz für einige Paletten mit Ballen.
- Ein Lkw kann zur Abholung auf Ihr Gelände fahren; ob Sie dafür einen Hubwagen oder Stapler brauchen, klären wir mit Ihnen.
Kleinere Mengen oder mehrere Standorte? Sprechen Sie uns trotzdem an, wir rechnen es mit Ihnen durch.
Was sind Ihre Kartonagen wert?
Der Abfall-Rechner zeigt den möglichen Materialwert Ihrer Kartonagen in Ballenform, mit 10 % transparenter PE-Folie und ohne Logistikkosten.
Häufige Fragen
Bleiben verkaufte Kartonagen rechtlich Abfall?
In der Regel ja. Abfall ist alles, wessen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss (§ 3 Abs. 1 KrWG). Die Abfalleigenschaft endet erst nach einem Recycling- oder anderen Verwertungsverfahren (§ 5 KrWG). Ein gepresster Ballen auf Ihrem Hof bleibt deshalb nach unserer Lesart Abfall zur Verwertung.
Wie berechnet BEMA die Vergütung?
Wir vergüten nach dem EUWID, der einmal im Monat erscheint; Zu- und Abschläge sind beim EUWID nach unserer Erfahrung gängige Praxis. Von der Vergütung gehen in unseren Beispielrechnungen (ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) Abholung, Maut- und Energiezuschlag und Technikkosten ab. Welche Werte für Ihre Menge gelten, steht in Ihrem Rohstoffangebot.
Kann ich vorher wissen, was ich nächstes Jahr bekomme?
Nein. Die Vergütung folgt dem EUWID und damit dem Markt. Unsere Angebote zeigen die durchschnittliche Vergütung des Vorjahres und die aktuelle Vergütung, beide sind keine Prognose. Die Vergütung zum Zeitpunkt der Abholung kann höher oder niedriger sein.
Lohnt sich der Verkauf auch bei kleinen Mengen?
Nicht automatisch. Im BEMA-Beispiel Tankstelle (Beispielrechnung ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) übersteigen bei 1,65 t im Monat Abholung, Zuschlag und Technikkosten die Vergütung. Eingesparte Kosten der bisherigen Entsorgung sind darin nicht enthalten. Rechnen Sie Ihren Fall deshalb mit Ihren eigenen Zahlen durch.
Muss ich trotz Verkauf etwas dokumentieren?
Ja. Die Getrenntsammlung nach § 3 GewAbfV ist zu dokumentieren, zum Beispiel mit Lageplänen, Lichtbildern, Liefer- oder Wiegescheinen und einer Erklärung des Übernehmers. Nach unserer Lesart gilt das auch, wenn Sie Ihre Kartonagen verkaufen. Die Behörde kann diese Unterlagen verlangen.
Quellen und Rechtsstand
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 3, § 4 und § 5, Bundesministerium der Justiz, abgerufen Oktober 2026
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), § 3, Bundesministerium der Justiz, Fassung nach Änderung vom 13.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207), abgerufen Oktober 2026
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Anlage, Bundesministerium der Justiz
- infoBlatt Kreislaufwirtschaft „Altpapier“, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand 09/2025
- Altpapier: Daten zur Verwertung, Umweltbundesamt, aktualisiert 17.12.2025 (Datenjahr 2024)
- EN 643 Documentation, CEPI (Confederation of European Paper Industries), 2013
- Paper for Recycling, Quality Control Guidelines, CEPI, April 2018
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferantenqualität für Papier und Karton zur Wiederverwertung (Toleranzen je Sorte nach DIN EN 643), MM Board & Paper, 09.01.2025
- Vergütungsbeispiele Elektrogroßhandel, Lebensmittelmarkt und Tankstelle, BEMA Verpackungsabfall (Fassung 08/2025, laut BEMA veraltete Daten)
- BEMA Konzept, Häufige Fragen, Ballenverkauf, Abfall-Rechner und Vertikale Ballenpressen, BEMA Verpackungsabfall
Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Marktpreise ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Beispielrechnungen, Richtwerte und Erfahrungswerte können im Einzelfall abweichen.


