CO2 sparen durch Recycling: Was Papier- und Folienrecycling bringt und wie Sie es belegen

Sie erfahren, welche CO2-Werte Studien für Papier- und Folienrecycling belegen, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie Recycling in Berichten und Aussagen nachvollziehbar darstellen.

BEMA VerpackungsabfallZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Stand: 12 Min. Lesezeit
Ballen aus gepresster PE-Folie auf Paletten, bereit für das Recycling
Rechtsstand Oktober 2026Vermiedene Emissionen getrennt berichten (GHG Protocol).
Inhalt dieses Artikels

Wie viel CO2 spart es, wenn Ihr Betrieb Kartonagen und Folie sortenrein zum Recycling gibt? Kurz gesagt: Für Folie gibt es Werte aus einer begutachteten Studie, für Kartonagen haben wir keine belastbare öffentliche Vergleichszahl gefunden. Für die CO2-Einsparung durch Recycling gilt deshalb: Werte nur mit Quelle und Rahmen nutzen, Mengen sauber belegen und vorsichtig formulieren.

Dieser Artikel zeigt, was Studien zu Papier- und Folienrecycling tatsächlich sagen, wo die Grenzen der Rechnung liegen, wie Sie Recycling nach dem GHG Protocol in Berichten richtig einordnen und was seit dem 27.09.2026 für Umweltaussagen gilt. Die rechtlichen Hinweise sind Information, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Papier: Recyclingpapier (grafische Papiere) verursacht laut UBA-Ökobilanz 2022 im Mittel rund 15 % weniger CO2 als Frischfaserpapier. Auf Kartonagen lässt sich das nicht übertragen.
  • Folie: Rezykliertes LDPE-Granulat liegt in einer Studie von 2024 bei rund 0,44 kg CO2e je kg, Neuware bei 1,87 kg, jeweils bis zum Werkstor.
  • Kein Automatismus: Muss für dieselbe Funktion mehr minderwertiges Rezyklat eingesetzt werden, kann der Vorteil schrumpfen oder kippen.
  • Bericht: Abfälle zum Recycling gehören nach GHG Protocol in Scope 3, Kategorie 5. Vermiedene Emissionen sollen dort nicht abgezogen werden; sie können getrennt ausgewiesen werden.
  • Werbung: Seit 27.09.2026 gelten im UWG strengere Regeln für Umweltaussagen. Formulieren Sie konkret und belegt.
15 %weniger CO2 im Mittel bei grafischem Recyclingpapier gegenüber Frischfaser (UBA-Ökobilanz 2022)
0,44 kgCO2e je kg rezykliertes LDPE-Granulat, bis zum Werkstor (Zeilerbauer et al. 2024)
1,87 kgCO2e je kg LDPE-Neuware, Vergleichswert derselben Studie (PlasticsEurope 2014)
88 %Recyclingmaterial enthielten europäische Wellpappenverpackungen 2021 im Mittel (FEFCO)

Woher die CO2-Einsparung beim Recycling kommt

Recycling kann an zwei Stellen Treibhausgase verringern. Beim Material: Wird aus Altpapier oder Altfolie neues Material, muss unter Umständen weniger Frischfaser oder Neuware hergestellt werden. Bei der Logistik: Es kommt darauf an, wie oft und wie weit Abfälle transportiert werden.

Beides hängt vom Einzelfall ab. Jede Ökobilanz zieht Systemgrenzen: Welche Schritte werden gerechnet, mit welchem Strommix, gegen welches Vergleichsprodukt? Studienwerte gelten deshalb nur in ihrem Rahmen. Wer sie zitiert, nennt Studie, Jahr und Bezugsgröße mit. Angegeben werden die Werte meist in CO2-Äquivalenten (CO2e), die neben CO2 auch andere Treibhausgase umrechnen.

Papier und Karton: Was die UBA-Ökobilanz zeigt und was nicht

Für Papier gibt es eine Ökobilanz, die das ifeu-Institut für das Umweltbundesamt erstellt hat (UBA TEXTE 123/2022). Danach verursacht die Herstellung von Recyclingpapier im Durchschnitt rund 15 % weniger CO2 als die von Frischfaserpapier. Laut derselben Studie spart sie zudem rund 68 % Energie und 78 % Wasser.

Zwei Einschränkungen sind wichtig:

  • Grafische Papiere: Die Werte gelten für grafische Papiere wie Druck- und Kopierpapier, nicht für Wellpappe und Kartonagen.
  • Durchschnitt: Integrierte Zellstoff- und Papierfabriken aus Frischfaser können laut Umweltbundesamt beim Klima bessere Werte erreichen.

Kartonagen: keine belastbare Vergleichszahl

Für Wellpappe und Kartonagen haben wir keine belastbare, öffentlich zugängliche deutsche Vergleichszahl „Recyclingfaser gegenüber Frischfaser“ gefunden. Die europäische Datenbank der Wellpappenindustrie (FEFCO und CCB) liefert Werksdaten ohne Vorketten. Als Einsparfaktor für Ihren Betrieb eignet sie sich deshalb nach unserer Einschätzung nicht direkt.

Veröffentlicht ist der Recyclinganteil: Europäische Wellpappenverpackungen enthielten 2021 laut dem Verband FEFCO im Durchschnitt 88 % Recyclingmaterial. Die deutsche Papierindustrie setzte 2024 rund 16,1 Mio. t Altpapier ein, die Altpapiereinsatzquote lag bei rund 84 % (Umweltbundesamt). Altpapier ist also ein fester Bestandteil der Papierproduktion. Eine CO2-Zahl pro Tonne Ihrer Kartonagen lässt sich daraus aber nicht seriös ableiten.

Nicht übertragen Die 15 % aus der Studie zu grafischen Papieren gelten nicht für Kartonagen. Wer sie für Wellpappe verwendet, macht eine Aussage, die die Studie nicht trägt.

Wie Sie Kartonagen sortenrein erfassen, erklärt der Artikel Pappe und Kartons entsorgen.

PE-Folie: Rezyklat gegenüber Neuware

Für Folie gibt es eine begutachtete, frei zugängliche Studie. Zeilerbauer und Kollegen haben 2024 im Fachjournal Resources, Conservation & Recycling eine Ökobilanz von Folienprodukten aus mechanisch recyceltem LDPE veröffentlicht. Die Primärdaten stammen von einem Recycler im DACH-Raum.

  • Rezyklat: Die Herstellung von rezykliertem LDPE-Granulat verursacht rund 0,44 kg CO2e je kg.
  • Neuware: Als Vergleich nutzt die Studie 1,87 kg CO2e je kg LDPE-Neuware (Eco-profile von PlasticsEurope, 2014).
  • Rahmen: Beide Werte gelten „cradle-to-gate“, also bis zum Werkstor des Granulats. Nutzung und Entsorgung des daraus hergestellten Produkts sind nicht enthalten.

Laut dem Literaturvergleich der Studie kommen andere Studien für rezykliertes PE und LDPE auf ähnliche Größenordnungen, etwa 0,4 bis 0,73 kg CO2e je kg. Auch der Strommix des Recyclers und die gewählte Rechenmethode beeinflussen das Ergebnis deutlich, wie die Studie selbst zeigt. Für die Verbrennung von LDPE setzt die Studie einen Literaturwert von 3 kg CO2e je kg an. Das zeigt, warum es für die Bilanz einen Unterschied machen kann, ob Folie recycelt oder verbrannt wird.

Wann der Vorteil schrumpft

Recycling ist nicht automatisch besser für das Klima. Die Studie zeigt: Muss für dieselbe Funktion mehr minderwertiges Rezyklat eingesetzt werden, kann der Klimavorteil schrumpfen oder sogar kippen, vor allem wenn das Produkt am Ende verbrannt wird. Die Autoren sprechen von einem „environmental break-even“.

Für Ihren Betrieb heißt das nach unserer Einschätzung: Je sauberer und sortenreiner Ihre Folie, desto besser die Chance auf hochwertiges Rezyklat. Welche Qualitäten der Handel unterscheidet, lesen Sie im Artikel PE-Folie im Betrieb: entsorgen oder verkaufen. Einen Überblick über Kunststoffabfälle aus Betrieben gibt der Artikel Kunststoffabfälle im Betrieb.

MaterialWertRahmenQuelle
Grafisches Recyclingpapierim Mittel rund 15 % weniger CO2 als FrischfaserpapierHerstellung; integrierte Frischfaserwerke teils besserUBA TEXTE 123/2022 (ifeu)
Wellpappe, Kartonagenkeine belastbare öffentliche VergleichszahlBranchendatenbank ohne Vorketteneigene Recherche, Oktober 2026
LDPE-Rezyklat (Granulat)rund 0,44 kg CO2e je kgbis zum Werkstor, ein Recycler im DACH-RaumZeilerbauer et al. 2024
LDPE-Neuware1,87 kg CO2e je kgPlasticsEurope Eco-profile 2014, Vergleichswert der StudieZeilerbauer et al. 2024
Rezykliertes PE/LDPE, andere Studienetwa 0,4 bis 0,73 kg CO2e je kgLiteraturvergleichZeilerbauer et al. 2024

Studienwerte gelten nur in ihrem Rahmen und lassen sich nicht ohne Weiteres auf einen einzelnen Betrieb übertragen.

Rechenbeispiel: eine Größenordnung für Folie, keine Bilanz

Mit den Studienwerten lässt sich eine grobe Größenordnung abschätzen. Das ist keine Ökobilanz Ihres Betriebs, sondern eine Rechnung mit offenen Annahmen.

Rechenbeispiel Folie Angenommen, Ihr Betrieb erfasst im Monat 200 kg LDPE-Folie sortenrein. Die Folie wird zu Regranulat verarbeitet, das Neuware 1:1 ersetzt. Die Differenz der Studienwerte beträgt 1,87 minus 0,44 = 1,43 kg CO2e je kg. Rechnerisch ergibt sich unter diesen Annahmen eine mögliche Einsparung von 200 kg × 1,43 = rund 286 kg CO2e im Monat oder rund 3,4 t im Jahr. Beispielrechnung ohne Gewähr.

Nicht enthalten sind unter anderem:

  • Sammlung und Transport zum Recycler sowie der Strom für die Presse
  • die Ausbeute der Aufbereitung und ein Ersatzverhältnis unter 1:1
  • die Emissionen, die bei einer Verbrennung der Folie entstanden wären

Wenn Sie eine solche Zahl verwenden, kennzeichnen Sie sie als rechnerische Größenordnung und nennen Sie Studie, Systemgrenze und Annahmen. Nach dem GHG Protocol gehört sie zu den vermiedenen Emissionen, die getrennt ausgewiesen werden können. Für Kartonagen ist eine vergleichbare Rechnung nach unserer Recherche mangels belastbarem Faktor nicht seriös möglich.

Kartonagen und Folie sortenrein erfassen?

Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab und bringen sie zur Wiederverwertung zu Papier- bzw. Kunststoffverarbeitern. Die Beratung ist kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Marc Schleibaum, Geschäftsführer BEMA Verpackungsabfall

Logistik: Was Pressen und kurze Wege beitragen können

Neben dem Material kann der Transport eine Rolle spielen. Lose Kartonagen und Folie brauchen viel Platz. Vertikale Ballenpressen von BEMA können das Volumen von Karton, Folie und Papier um bis zu 90 % reduzieren (Herstellerangabe). Im BEMA Konzept werden die Ballen auf dem Gelände gelagert, von regionalen Logistikpartnern abgeholt und zu Papier- bzw. Kunststoffverarbeitern gebracht.

Ob dadurch Fahrten und Emissionen entfallen, hängt von Ihrer bisherigen Entsorgung ab: wie oft Container geleert wurden, wie weit der Weg zum Verwerter ist und wie voll die Lkw fahren. Transporte sind nach unserer Einschätzung nicht nur durch das Volumen, sondern auch durch das Gewicht begrenzt. Eine pauschale Einsparung lässt sich deshalb nicht seriös angeben.

Wenn Sie die Logistik in einer Bilanz berücksichtigen wollen, rechnen Sie mit Ihren echten Daten: Anzahl der Abholungen, Strecke und Gewicht je Fahrt. Emissionsdaten für den Güterverkehr mit Lkw veröffentlicht das Umweltbundesamt jährlich auf Basis des Modells TREMOD.

Nachweise für Kunden und Berichte: Recycling nach GHG Protocol

Wer seine Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) bilanziert, findet dort Vorgaben für Abfälle:

  • Scope 3, Kategorie 5: Emissionen aus der Behandlung betrieblicher Abfälle durch Dritte gehören in Scope 3, Kategorie 5 („Waste generated in operations“). Abfälle, die ins Recycling gehen, fallen ebenfalls darunter.
  • Recycled content method: Empfohlen ist eine Methode, bei der die Emissionen des Recyclingprozesses dem Unternehmen zugerechnet werden, das das Recyclingmaterial einsetzt. Dort stehen sie in Kategorie 1.
  • Vermiedene Emissionen: Einsparungen durch Recycling sollen nicht in das Scope-3-Inventar eingerechnet oder davon abgezogen werden. Sie können getrennt berichtet werden.

Nach unserer Lesart bedeutet das: Geht Ihr Abfall ins Recycling statt in die Verbrennung, kann das Ihre Emissionen in Kategorie 5 senken. Die Einsparung von Neuware beim Verarbeiter gehört aber nicht in Ihr Inventar. Wer sie zeigen will, weist sie getrennt aus: mit Belegen, dass das Material gesammelt, recycelt und eingesetzt wurde, sowie mit Methode, Datenquellen, Systemgrenze, Zeitraum und Annahmen.

Welche Belege Sie brauchen

Eine wichtige Grundlage für Nachweise sind Ihre Mengen je Fraktion und Verwertungsweg. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt ohnehin, dass Sie die Getrenntsammlung dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV): unter anderem mit Liefer- oder Wiegescheinen und einer Erklärung des Übernehmers zu Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib. Nach unserer Einschätzung sind genau diese Unterlagen eine gute Datengrundlage für Berichte und Kundenanfragen. Fragen Sie Ihren Abnehmer, welche Belege er ausstellt. Mehr zu den Pflichten im Artikel Gewerbeabfallverordnung.

  1. Mengen erfassen

    Tonnen pro Jahr je Fraktion, zum Beispiel Kartonagen, transparente Folie und bunte Folie.

  2. Verwertungsweg festhalten

    Je Fraktion: Recycling oder energetische Verwertung.

  3. Belege ablegen

    Wiegescheine, Lieferscheine und die Erklärung des Übernehmers.

  4. Faktoren dokumentieren

    Wert, Studie, Jahr, Systemgrenze und Annahmen für jeden verwendeten Faktor.

  5. Getrennt ausweisen

    Vermiedene Emissionen nicht vom CO2-Fußabdruck abziehen, sondern separat berichten.

CSRD nach Omnibus I: Wer berichten muss

Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026 hat die EU den Kreis der nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen stark verkleinert. Direkt berichtspflichtig sind danach nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endet am 19.03.2027. Den Stand der deutschen Umsetzung sollten Sie aktuell prüfen.

Viele Mittelständler sind damit nicht selbst berichtspflichtig. Große Kunden können für ihre eigenen Berichte aber Daten aus der Lieferkette anfragen. Saubere Mengen- und Verwertungsnachweise können Ihnen in beiden Fällen helfen.

Umweltaussagen seit 27.09.2026: worauf Sie achten sollten

Seit dem 27.09.2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltaussagen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43), das die Richtlinie (EU) 2024/825 umsetzt, die sogenannte EmpCo-Richtlinie.

  • Gegenüber Verbrauchern: Seit 27.09.2026 sind unter anderem stets unzulässig: allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen wird; Umweltaussagen über das ganze Produkt, die nur einen Teil betreffen; und Aussagen, ein Produkt sei dank Kompensation klimaneutral oder klimafreundlicher (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 4a bis 4c).
  • Zukunftsversprechen: Aussagen über eine künftige Umweltleistung sind gegenüber Verbrauchern nur mit klaren, öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen in einem Umsetzungsplan mit messbaren Zielen und unabhängiger Überprüfung zulässig (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG).
  • Im B2B: Die Verbotsliste im Anhang des UWG gilt nur gegenüber Verbrauchern (§ 3 Abs. 3 UWG). Das allgemeine Irreführungsverbot nach § 5 UWG gilt aber auch gegenüber anderen Unternehmen.

Nach unserer Lesart heißt das: Auch eine Umweltaussage gegenüber Geschäftskunden sollte sich belegen lassen. Ob die Verbraucherregeln über die Kommunikation in der Lieferkette mittelbar auch B2B-Aussagen betreffen, ist eine juristische Frage. Lassen Sie wichtige Aussagen im Zweifel rechtlich prüfen.

StattBesser: konkret und belegt
„klimaneutral entsorgt“„Wir haben 2026 [Menge] t Kartonagen sortenrein zum Recycling gegeben. Die Wiegescheine liegen vor.“
„umweltfreundliche Entsorgung“„Unsere Folie sammeln wir getrennt nach transparent und bunt und geben sie an einen Kunststoffverarbeiter.“
„spart X t CO2“ ohne Angabe der Methode„Rechnerisch vermiedene Emissionen: rund [Wert] t CO2e, berechnet mit [Faktor, Studie, Systemgrenze], getrennt vom CO2-Fußabdruck ausgewiesen.“
„recyclebare Verpackung“, wenn nur ein Teil gemeint istDen Teil benennen, etwa: „Der Umkarton ist recyclingfähig.“

Formulierungsbeispiele ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Werte in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre belegten Daten.

Häufige Fragen

Wie viel CO2 spart Papierrecycling?

Für grafische Papiere nennt die UBA-Ökobilanz von 2022 im Durchschnitt rund 15 % weniger CO2 als bei Frischfaserpapier. Für Wellpappe und Kartonagen haben wir keine vergleichbar belastbare öffentliche Zahl gefunden. Die 15 % lassen sich nicht auf Kartonagen übertragen.

Wie viel CO2 spart Folienrecycling?

Eine Studie von 2024 (Zeilerbauer et al.) beziffert rezykliertes LDPE-Granulat auf rund 0,44 kg CO2e je kg, gegenüber 1,87 kg für Neuware. Beide Werte gelten bis zum Werkstor. Wie viel davon in Ihrem Fall ankommt, hängt unter anderem von Qualität, Ersatzverhältnis und Logistik ab.

Ist Recycling immer besser für das Klima?

Nicht automatisch. Muss für dieselbe Funktion mehr minderwertiges Rezyklat eingesetzt werden, kann der Vorteil schrumpfen oder kippen, vor allem wenn das Produkt am Ende verbrannt wird. Bei grafischem Papier können integrierte Frischfaserwerke beim Klima besser abschneiden als der Durchschnitt.

Darf ich die Einsparung von meinem CO2-Fußabdruck abziehen?

Nach dem GHG Protocol nicht: Vermiedene Emissionen sollen weder in das Scope-3-Inventar eingerechnet noch davon abgezogen werden. Sie können getrennt berichtet werden, mit Belegen, Methode, Systemgrenze, Zeitraum und Annahmen.

Welche Belege brauche ich für einen Recycling-Nachweis?

Mengen je Fraktion und Verwertungsweg, belegt etwa durch Liefer- oder Wiegescheine und die Erklärung des Übernehmers nach § 3 Abs. 3 GewAbfV. Dazu die verwendeten Faktoren mit Quelle und Systemgrenze.

Darf ich mit „klimafreundlich entsorgt“ werben?

Vorsicht. Seit 27.09.2026 sind pauschale Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern stark eingeschränkt (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG), und auch im B2B gilt das Irreführungsverbot nach § 5 UWG. Formulieren Sie konkret und belegt, etwa mit Mengen und Verwertungsweg, und lassen Sie wichtige Aussagen im Zweifel prüfen.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln, Studienlage und Berichtspflichten ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Beispielrechnungen, Richtwerte und Erfahrungswerte können im Einzelfall abweichen.

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BEMA Verpackungsabfall ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit Sitz in Niefern-Öschelbronn und einem Standort in St. Veit an der Glan (Österreich). Wir sind seit 2008 im Geschäft, kaufen Verpackungsabfälle wie Kartonagen und Folien direkt bei Betrieben an, setzen dafür auf die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle und organisieren die Abholung der Ballen.

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