Pappe und Kartons entsorgen: Regeln und Wege für Betriebe

Blaue Tonne, Container oder Ballenpresse: Sie erfahren, welche Pflichten für Kartonagen im Betrieb gelten, welcher Entsorgungsweg zu Ihrer Menge passt und was den Wert von Altpapier bestimmt.

BEMA VerpackungsabfallZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Stand: 12 Min. Lesezeit
Lose Kartonagen in Gitterboxen vor der Entsorgung
Rechtsstand Oktober 2026PPK getrennt sammeln und vorrangig recyceln (§ 3 GewAbfV).
Inhalt dieses Artikels

Pappe entsorgen ist im Haushalt einfach: Kartons flach falten, ab in die blaue Tonne. Im Betrieb sieht es anders aus. In vielen Betrieben fallen Kartonagen täglich an, Container sind schnell voll, die Wege dorthin sind oft weit, und die Gewerbeabfallverordnung verlangt Getrennthaltung und Nachweise.

Dieser Artikel zeigt, welche Regeln für Betriebe gelten, welche Entsorgungswege es gibt und wann aus Kartonagen ein Rohstoff werden kann, für den Sie eine Vergütung erhalten können, statt nur Entsorgungsgebühren zu zahlen. Die Höhe hängt von Menge, Sorte und Marktpreis ab, und dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber. Gemeint sind Verpackungen aus Pappe, Karton und Wellpappe sowie Büropapier. Dachpappe ist Bauabfall und hier nicht Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat: Pappe, Kartons und Papierverpackungen gehören in die blaue Papiertonne.
  • Im Betrieb: Papier, Pappe und Karton müssen grundsätzlich getrennt gesammelt und vorrangig recycelt werden. Die Getrennthaltung ist zu dokumentieren (§ 3 GewAbfV).
  • Qualität: Altpapier wird in Sorten nach DIN EN 643 gehandelt. Papierfremde Bestandteile wie Folie oder Metall sind bei den meisten Sorten auf 1,5 % begrenzt.
  • Wert: Sortenreine, trockene Kartonagen in Ballen sind ein gehandelter Rohstoff. Eine Vergütung ist möglich und richtet sich nach Menge, Sorte und Marktpreis.
  • Menge entscheidet mit: Ab etwa 500 kg Verpackungsabfall im Monat kann sich ein Vergleich zwischen Container und Ballenpresse lohnen.

Privat

Pappe und Kartons kommen in die blaue Papiertonne. Große Kartons falten Sie flach oder zerkleinern sie. Pizzakartons mit Essensresten, Küchenpapier und Kassenbons aus Thermopapier gehören in den Restmüll, Getränkekartons in die Gelbe Tonne.

Im Betrieb

Für Gewerbe gilt die Gewerbeabfallverordnung, und die Mengen sind oft deutlich größer. Weiter zum Teil für Betriebe

Oder direkt: Beratung für Betriebe anfragen

1,5 %höchstens papierfremde Bestandteile bei den meisten Altpapiersorten (DIN EN 643)
10 %natürliche Feuchte, mit der Altpapier geliefert werden soll (EN 643, CEPI-Leitfaden)
84 %Altpapiereinsatzquote der deutschen Papierindustrie 2024 (Umweltbundesamt)
bis zu 90 %weniger Volumen sind laut Herstellerangabe mit vertikalen BEMA-Ballenpressen möglich; wie viel es bei Ihnen ist, hängt vom Material ab

Pappe und Kartons privat entsorgen

Im Haushalt ist die Sache klar: Papier, Pappe und Karton einschließlich Verpackungen wie Schachteln, Versandkartons und Papiertüten gehören in die blaue Papiertonne. Große Kartons sollen Sie flach drücken, falten oder zerkleinern, damit die Tonne nicht nach drei Kartons voll ist.

Nicht in die Papiertonne gehören:

  • Pizzakartons mit Speiseresten, Küchen- und Taschentücher, Backpapier und Tapetenreste (Restmüll)
  • Kassenbons aus Thermopapier (Restmüll)
  • Getränkekartons und Styropor (Gelbe Tonne bzw. Gelber Sack)

Wie Sie Styropor richtig loswerden, erklären wir in einem eigenen Artikel: Styropor entsorgen.

Pappe im Betrieb: Was die Gewerbeabfallverordnung verlangt

Kartonagen aus Handel, Lager oder Produktion sind gewerbliche Siedlungsabfälle. Für sie gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie verlangt in § 3 Abs. 1, dass Betriebe Papier, Pappe und Karton (ohne Hygienepapier) getrennt sammeln, getrennt befördern und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuführen.

Wann die Pflicht zur Getrenntsammlung entfällt

Die Pflicht entfällt nur, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist, zum Beispiel weil kein Platz für einen eigenen Behälter da ist, oder wenn sie wirtschaftlich nicht zumutbar ist, etwa weil die Kosten, insbesondere bei einer sehr geringen Menge, außer Verhältnis zu den Kosten einer gemischten Sammlung mit anschließender Vorbehandlung stehen (§ 3 Abs. 2 GewAbfV). Auch das Vorliegen einer solchen Ausnahme ist zu dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV). Liegt eine solche Ausnahme vor, müssen gemischt gesammelte Abfälle grundsätzlich in eine Vorbehandlungsanlage (§ 4 GewAbfV). Nur wenn wegen der geringen Menge sowohl die Getrenntsammlung als auch die Vorbehandlung wirtschaftlich nicht zumutbar sind, erlaubt § 5 GewAbfV, gewerbliche Abfälle gemeinsam mit den Abfällen der Privathaushalte auf demselben Grundstück in deren Behältern zu erfassen. Für einen Handelsbetrieb mit täglichem Kartonaufkommen trifft das nach unserer Einschätzung in der Regel nicht zu. Ob im Einzelfall eine Ausnahme gilt, klären Sie mit Ihrer zuständigen Behörde bzw. Ihrem Entsorger.

Was Sie dokumentieren müssen

Die Getrenntsammlung müssen Sie dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV). Die zuständige Behörde kann die Dokumentation verlangen, auch in elektronischer Form. Dazu zählen:

  • Lagepläne und Lichtbilder der Sammelbehälter
  • Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine
  • für die Verwertung eine Erklärung des Übernehmers mit Name, Anschrift, Masse, Verwertungsart und beabsichtigtem Verbleib des Abfalls

Abfallschlüssel Verpackungen aus Papier und Pappe tragen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung in der Regel den Schlüssel 15 01 01, Papier und Pappe aus der Siedlungsabfallsammlung 20 01 01. Welcher Schlüssel bei Ihnen passt, klären Sie mit Ihrem Entsorger.

Ein Entwurf zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung liegt dem Bundesrat seit Februar 2025 vor (Drucksache 60/25), ist aber nicht in Kraft: Der Bundesrat hat ihn am 11. Juli 2025 von der Tagesordnung abgesetzt, eine weitere Plenarberatung ist dort nicht verzeichnet (Stand 17. Oktober 2026). Bis auf Weiteres gelten die oben genannten Regeln. Alle Pflichten im Überblick finden Sie im Artikel Gewerbeabfallverordnung: Getrennthaltung, Dokumentation, Nachweise.

Entsorgungswege für Kartonagen im Vergleich

Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Menge ab, vom Platz und davon, wie viel Arbeit Ihr Team heute mit Kartons hat. Die Übersicht vergleicht die üblichen Wege ohne Preise, denn die hängen von Region, Entsorger und Marktlage ab. Weitere Verpackungsabfälle im Betrieb behandelt der Überblick Verpackungsmaterial entsorgen.

WegPasst zuAufwand im AlltagKosten- und Erlöslogik
Papiertonne der Kommunesehr kleine MengenKartons zerkleinern, begrenztes TonnenvolumenGebühr nach kommunaler Satzung
Loser Container (Mono-Container vom Entsorger)mittlere Mengen, Platz im Hofje nach Standort Kartons zerkleinern, zwischenlagern und zum Container bringenBehältermiete und Leerungen
Presscontainergroße Mengen an einem SammelpunktMaterial zum Container bringen, Wechsel durch EntsorgerMiete oder Kauf des Containers plus Transporte
Ballenpresse mit Abholung der Ballenregelmäßige Mengen ab etwa 500 kg im MonatKarton direkt an der Anfallstelle in die Presse, Ballen auf PalettenBallen können als Rohstoff vergütet werden (abhängig von Menge, Sorte und Marktpreis), dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber

Qualitativer Vergleich, keine Preisangaben. Für Betriebe kann die Kommune Papiertonnen stellen, wenn ein 1.100-Liter-Behälter im üblichen Abfuhrrhythmus reicht (Beispiel Bayern, LfU Bayern); die Regeln unterscheiden sich je Kommune.

Ob eine Ballenpresse oder ein Presscontainer besser zu Ihnen passt, vergleichen wir ausführlich im Artikel Ballenpresse oder Presscontainer.

Altpapier im Betrieb: Büropapier und Akten richtig sammeln

Neben Kartonagen fällt im Büro Papier an: Ausdrucke, Briefe, Aktenordner-Inhalte. Halten Sie dieses Papier getrennt von den Kartonagen. Der Grund liegt im Recycling: Sortiertes Büropapier (Sorte 2.05 nach DIN EN 643) gehört zu den Sorten, die Papierfabriken üblicherweise entfärben (Deinking), um daraus wieder grafische Papiere zu machen. Kartonagen (Sorten 1.04 und 1.05) zählen nicht zu diesen Sorten. Getrennt gesammelt lässt sich beides sauberer einer Sorte zuordnen.

  • Kassenbons aus Thermopapier und Hygienepapiere gehören nicht ins Altpapier.
  • Akten mit personenbezogenen Daten lassen Sie datenschutzgerecht vernichten. Die frühere Norm DIN 66399 ist in den Teilen 1 und 2 zurückgezogen, DIN verweist heute auf ISO/IEC 21964. Entfernen Sie vorher Fremdstoffe wie CDs und Kunststofffolien.
  • Geschreddertes Papier: Die Norm EN 643 rät, Schnipsel so groß zu lassen, wie es der Datenschutz erlaubt. Sehr kleine Schnipsel sind für das Recycling schwieriger.

Altpapiersorten nach DIN EN 643: Was 1.04, 1.05 und 2.05 bedeuten

Altpapier wird in Europa nach der Norm DIN EN 643 gehandelt (aktuelle Fassung 2014-11). Sie beschreibt Standardsorten und legt fest, wie viel Fremdmaterial eine Lieferung enthalten darf. Für Betriebe mit Verpackungsabfall sind vor allem diese Sorten wichtig:

SorteInhalt (vereinfacht)Typische Herkunft
1.02gemischtes Papier und Pappe, sortiert, höchstens 40 % Zeitungen und Illustriertegemischte Sammlung
1.04gebrauchte Papier- und Pappverpackungen mit mindestens 70 % WellpappeHandel, Filialen
1.05gebrauchte Kartons und Bögen aus Wellpappe, höchstens 10 % (1.05.00) bzw. 5 % (1.05.01) andere VerpackungspapiereLager, Logistik, Produktion
2.05sortiertes Büropapier, überwiegend holzfreiVerwaltung, Büro

Quelle: CEPI, Dokumentation zur EN 643 (2013/2014), Angaben zu 1.02 nach letsrecycle. Der deutsche Normtext ist kostenpflichtig; die Tabelle gibt den Inhalt sinngemäß wieder, nicht die amtlichen Sortennamen.

Je höher der Anteil an Wellpappe und je sauberer die Ware, desto besser lässt sie sich einer Sorte zuordnen. Wovon der Preis für Altpapier sonst abhängt, lesen Sie im Artikel Altpapier und Kartonagen verkaufen.

Wohin mit Ihren Kartonagen?

Wir sehen uns mit Ihnen Menge, Platz und Abläufe an und schlagen Ihnen, wenn es für Ihren Betrieb passt, eine Ballenpresse für Ihre Monatsmenge vor. Die Beratung ist kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Marc Schleibaum, Geschäftsführer BEMA Verpackungsabfall

Störstoffe, Klebeband, Nässe: Was den Wert Ihrer Kartonagen senkt

Nach dem Qualitätsleitfaden der CEPI sollen Papierfabriken bei der Anlieferung mindestens die Sorte, den Zustand der Ballen, die Feuchte und den Anteil unerwünschter Materialien prüfen. Drei Punkte spielen dabei eine große Rolle. Den ausführlichen Leitfaden zur Ballenqualität finden Sie in einem eigenen Artikel.

Papierfremde Bestandteile

Kunststoff, Metall, Glas, Textilien, Holz oder Sand dürfen bei den meisten Sorten zusammen höchstens 1,5 % ausmachen. Liegt eine Ladung darüber, soll sie nicht unter dieser Sortenbezeichnung angenommen werden. Klebeband und Folienreste an Kartons zählen nach unserer Lesart der Norm ebenfalls dazu. Ein paar Streifen Klebeband sind üblich, Folienbeutel, Umreifungsbänder und Styroporpolster gehören aber nicht in den Kartonballen.

Verbotene Materialien

Lebensmittelreste, verschmutzte Hygieneprodukte, medizinische und gefährliche Abfälle sind nach EN 643 überhaupt nicht zulässig. Eine Ladung mit solchen Stoffen soll zurückgehen.

Feuchte

Altpapier soll höchstens mit seiner natürlichen Feuchte von 10 % geliefert werden. Liegt die Feuchte darüber, kann der Abnehmer das Mehrgewicht abziehen. Das ist eine Handelsregel der Norm, keine gesetzliche Pflicht; die Messmethode vereinbaren Käufer und Verkäufer. Lagern Sie Ballen deshalb trocken und nicht ungeschützt im Regen.

Rechenbeispiel Störstoffe Angenommen, ein Kartonballen wiegt 500 kg. Bei einer Toleranz von 1,5 % dürfen darin zusammen höchstens 7,5 kg Klebeband, Folie, Metall und andere papierfremde Stoffe stecken. Ein Folienbeutel voller Füllmaterial kann diese Grenze schnell sprengen.

So bringen Sie Kartonagen in Abnahmequalität:

  1. Nur Papier, Pappe und Karton in die Presse

    Folie, Styropor, Umreifungsbänder und Holz vorher heraus. Folie lässt sich getrennt pressen und kann ebenfalls als Rohstoff verwertet werden.

  2. Keine Lebensmittelreste

    Verschmutzte Verpackungen gehören in den Restmüll, nicht in den Ballen.

  3. Trocken lagern

    Ballen unter Dach oder abgedeckt lagern, damit die Feuchte nicht über die natürlichen 10 % steigt.

  4. Saubere Paletten

    Für die Abholung bei BEMA stehen die Ballen auf Paletten aus naturbelassenem, nicht farbigem Holz.

Kartons pressen und verkaufen: So läuft es mit BEMA

Ab einer gewissen Menge kann es sich lohnen, Kartonagen nicht mehr als Abfall zu sehen, sondern als Rohstoff. Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse direkt dort, wo die Kartons anfallen. Das kann Laufwege verkürzen. Bei unseren Lieferanten soll der Karton nach dem Auspacken unzerkleinert direkt in die Presse kommen, Zerreißen und Zwischenlagern können dann entfallen. Wenn die Presse voll ist, wird der Ballen ausgeworfen. Bei der von uns vorgeschlagenen Maschine ist das in der Regel höchstens einmal am Tag vorgesehen und dauert nach unserer Erfahrung etwa 3 bis 5 Minuten.

  • Ballen: Je nach Maschine wiegen sie bis zu 650 kg und können platzsparend auf Paletten gelagert werden.
  • Abholung: Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab. Den Abholauftrag geben Sie online mit einem Foto der Ballen auf.
  • Vergütung: Wir vergüten nach dem EUWID, dem monatlich erscheinenden Preisindex für Sekundärrohstoffe. Für PPK orientiert sich unsere Vergütung in der Regel am sogenannten „mittleren EUWID“; was für Sie gilt, steht in Ihrem Angebot. Die Höhe hängt von Menge, Sorte und Marktpreis ab; wie sich die Preise entwickeln, lässt sich nicht seriös vorhersagen.
  • Presse: Vertikale Ballenpressen von BEMA gibt es für Monatsmengen von bis zu 1,7 t (BMO 75) bis zu 10,9 t (BMO 500). Sie können die Presse kaufen, leasen oder mietkaufen.

Den ganzen Ablauf mit allen Schritten beschreibt der Artikel Abfall verkaufen statt entsorgen.

Lohnt sich eine Ballenpresse für Ihre Kartonagen?

  • Ihr Betrieb hat mehr als 500 kg Verpackungsabfall im Monat, überwiegend Kartonagen und Folie.
  • Die Kartons fallen an einem oder wenigen Orten an, zum Beispiel im Wareneingang.
  • Neben der Presse ist Platz für einige Paletten mit Ballen.
  • Ein Lkw kann zur Abholung auf Ihr Gelände fahren; ob Sie dafür einen Hubwagen oder Stapler brauchen, klären wir mit Ihnen.

Beratung anfragen

Kleinere Mengen oder mehrere Standorte? Sprechen Sie uns trotzdem an, wir rechnen es mit Ihnen durch.

Was sind Ihre Kartonagen wert?

Der Abfall-Rechner zeigt eine unverbindliche Schätzung des möglichen Materialwerts Ihrer Kartonagen in Ballenform, mit 10 % transparenter PE-Folie und ohne Logistikkosten.

Materialwert berechnen

Häufige Fragen

Muss ich Klebeband von Kartons entfernen?

Einzelne Klebestreifen sind im Altpapier üblich. Nach unserer Lesart der Norm zählt Klebeband aber zu den papierfremden Bestandteilen, die DIN EN 643 bei den meisten Sorten auf 1,5 % begrenzt. Große Klebebandreste, Folien und Umreifungsbänder sollten Sie entfernen.

Darf ein Betrieb Kartons in die blaue Tonne geben?

Ja, wenn die Kommune dafür eine Papiertonne stellt, in Bayern zum Beispiel, wenn ein 1.100-Liter-Behälter im üblichen Abfuhrrhythmus reicht. Auch das ist eine getrennte Sammlung nach § 3 GewAbfV. Nur wenn Getrenntsammlung und Vorbehandlung wegen der geringen Menge wirtschaftlich nicht zumutbar sind, dürfen Betriebe Kartons nach § 5 GewAbfV gemeinsam mit den Abfällen der Privathaushalte auf demselben Grundstück in deren Behältern entsorgen. Ob und zu welchen Bedingungen die Kommune Betrieben eine Papiertonne stellt, regelt ihre Abfallsatzung.

Was passiert mit nassen Kartons?

Altpapier soll höchstens mit der natürlichen Feuchte von 10 % geliefert werden. Liegt die Feuchte darüber, kann der Abnehmer das Mehrgewicht abziehen. Lagern Sie Kartonagen und Ballen deshalb trocken.

Welche Altpapiersorte sind Kartonagen?

Meist Sorte 1.04 (Papier- und Pappverpackungen mit mindestens 70 % Wellpappe) oder 1.05 (überwiegend Wellpappe mit höchstens 5 bzw. 10 % anderen Verpackungspapieren) nach DIN EN 643.

Gehört Büropapier zu den Kartonagen?

Besser nicht. Sortiertes Büropapier (Sorte 2.05) gehört zu den Sorten, die üblicherweise entfärbt werden, Kartonagen nicht. Getrennt gesammelt lassen sich beide sauberer einer Sorte zuordnen.

Wie oft lässt sich Papier recyceln?

Nach einer neueren Untersuchung möglicherweise öfter als die häufig genannten 5 bis 7 Mal. Eine Studie der TU Graz, veröffentlicht vom Verband Pro Carton, konnte bei Kartonfasern nach 25 Recyclingdurchgängen keinen negativen Effekt auf die untersuchten mechanischen Eigenschaften feststellen. Was Papierrecycling für die CO2-Bilanz bringt, erklärt der Artikel CO2-Einsparung durch Recycling.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Marktpreise ändern sich; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Beispielrechnungen, Richtwerte und Erfahrungswerte können im Einzelfall abweichen.

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BEMA Verpackungsabfall

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb · Niefern-Öschelbronn und St. Veit an der Glan

BEMA Verpackungsabfall ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit Sitz in Niefern-Öschelbronn und einem Standort in St. Veit an der Glan (Österreich). Wir sind seit 2008 im Geschäft, kaufen Verpackungsabfälle wie Kartonagen und Folien direkt bei Betrieben an, setzen dafür auf die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle und organisieren die Abholung der Ballen.

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