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Verpackungsmaterial entsorgen heißt im Betrieb: Kartons, Stretchfolie, Styropor, Paletten und Umreifungsbänder aus dem Wareneingang gehören nicht in einen gemeinsamen Container, sondern in getrennte Fraktionen. So verlangt es die Gewerbeabfallverordnung. Gemischt sammeln dürfen Sie nur, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dann müssen die Gemische grundsätzlich in eine Vorbehandlungsanlage.
Dieser Überblick zeigt, welche Verpackungsabfälle typischerweise anfallen, welche Pflichten gelten, welcher Abfallschlüssel passt und welcher Entsorgungsweg zu Ihrer Menge passt. Zu jedem Material führt ein Link in den ausführlichen Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach Fraktionen getrennt zu sammeln, darunter Papier, Pappe und Karton, Kunststoffe, Holz, Metalle und Glas (§ 3 GewAbfV).
- Reihenfolge: Vermeiden geht vor Wiederverwenden, Recycling und sonstiger Verwertung. Beseitigung kommt zuletzt (§ 6 KrWG).
- Recycling: Die Verbrennung als Ersatzbrennstoff ist energetische Verwertung, kein Recycling (§ 3 Abs. 25 KrWG).
- Verpackungsrecht: Seit dem 12.08.2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
- Wert: Sortenreine Kartonagen und Folien lassen sich verkaufen. Ab etwa 500 kg Verpackungsabfall im Monat lohnt der Vergleich zwischen Container und Ballenpresse.
Privat
Leere Verpackungen aus Papier und Karton kommen in die Papiertonne, Glas in den Altglascontainer, andere leere Verpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Im Betrieb
Im Betrieb gelten die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung. Weiter zum Teil für Betriebe
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Welche Verpackungsabfälle im Betrieb anfallen
Die meisten Verpackungsabfälle entstehen beim Auspacken. Zurück bleiben Kartons, Folie und Füllmaterial. Dazu kommen Versand und Produktion:
- Wareneingang: Kartons und Wellpappe, Stretch- und Schrumpffolie, Styropor-Formteile, Umreifungsbänder, Paletten
- Versand: Kartonreste, Füllmaterial, Luftpolsterfolie
- Produktion: Säcke, Big Bags, Fässer, Kanister, Folienabschnitte
- Büro und Verkauf: Papier, Verkaufsverpackungen, Getränkeverpackungen
Die wichtigste Zahl für alles Weitere ist Ihre Menge je Material. Wer sie nicht kennt, sammelt am besten ein paar Wochen lang Wiege- oder Lieferscheine. Diese Belege brauchen Sie ohnehin für die Dokumentation.
Erst vermeiden, dann verwerten: die Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt in § 6 Abs. 1 eine Rangfolge fest. Für Verpackungen im Betrieb lässt sie sich so übersetzen:
| Stufe | Gesetzlicher Begriff | Beispiel aus dem Betrieb |
|---|---|---|
| 1 | Vermeidung | Mehrwegbehälter mit Lieferanten vereinbaren |
| 2 | Vorbereitung zur Wiederverwendung | intakte Kartons direkt für den eigenen Versand weiterverwenden |
| 3 | Recycling | sortenreine Karton- und Folienballen an Papier- und Kunststoffverarbeiter |
| 4 | sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung | Verbrennung als Ersatzbrennstoff (EBS) |
| 5 | Beseitigung | Restabfall, der nicht verwertet wird |
Stufen nach § 6 Abs. 1 KrWG. Die Beispiele sind unsere Einordnung, keine gesetzliche Zuordnung.
Die Rangfolge ist kein Automatismus. Vorrang hat die Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet (§ 6 Abs. 2 KrWG). Wichtig für die Praxis: Recycling im Sinne des Gesetzes schließt die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Brennstoffen aus (§ 3 Abs. 25 KrWG). Wer Verpackungen als Ersatzbrennstoff abgibt, recycelt sie also nicht.
Pflichten in Kürze: Getrennthaltung, Dokumentation, Verpackungsrecht
Getrennt sammeln nach Gewerbeabfallverordnung
Nach § 3 Abs. 1 GewAbfV sind gewerbliche Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln, unter anderem in diese Fraktionen: Papier, Pappe und Karton (ohne Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Sie sind vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Ausnahmen gelten nur, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 3 Abs. 2 GewAbfV).
Die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV): mit Lageplänen und Lichtbildern der Behälter, mit Liefer- oder Wiegescheinen und mit einer Erklärung des Übernehmers zu Masse, Art der Verwertung und Verbleib.
Wenn doch gemischt wird
Werden Abfälle nicht getrennt gesammelt, müssen die Gemische grundsätzlich unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden (§ 4 GewAbfV). Diese Pflicht entfällt unter anderem, wenn die Getrenntsammlungsquote im Vorjahr mindestens 90 Masseprozent betrug. Was nicht verwertet wird, ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen; dafür ist mindestens ein Behälter zu nutzen (§ 7 GewAbfV).
Novelle offen Eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird seit 2025 beraten. Der Entwurf sah unter anderem vor, die 90-%-Ausnahme zu streichen und eine Kennzeichnung der Behälter einzuführen. Ob und wann die Novelle gilt, ist offen. Prüfen Sie vor Änderungen an Ihrer Dokumentation den aktuellen Stand. Details im Artikel Gewerbeabfallverordnung: Getrennthaltung, Dokumentation, Nachweise.
Verpackungsrecht seit August 2026
Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 überwiegend. Das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Was sich damit für Unternehmen ändert, erklärt der Artikel Verpackungsrecht 2026: VerpackDG und EU-Verpackungsverordnung.
Fraktion für Fraktion: Was mit welchem Verpackungsmaterial passiert
Die Tabelle ordnet die häufigsten Verpackungsmaterialien ihrem Abfallschlüssel und dem üblichen Weg im Betrieb zu.
| Material | Beispiele | Abfallschlüssel | Weg im Betrieb |
|---|---|---|---|
| Papier, Pappe, Karton | Versandkartons, Wellpappe, Papiertüten | 15 01 01 | getrennt sammeln, ab größeren Mengen pressen und als Ballen verkaufen |
| Kunststofffolie | Stretch-, Schrumpf- und Haubenfolie, Beutel | 15 01 02 | getrennt nach transparent und bunt sammeln, pressen |
| Styropor (EPS) | Formteile aus Geräte- und Möbelverpackungen | in der Regel 15 01 02 | getrennt als Kunststoff sammeln, verdichten |
| andere Kunststoffe | Kanister, Umreifungsbänder, Hartkunststoff | 15 01 02 | getrennt als Kunststoff, Weg mit dem Entsorger klären |
| Holz | Paletten, Kisten | 15 01 03 | getrennt sammeln, intakte Paletten weiterverwenden |
| Metall | Dosen, leere Fässer, Bandeisen | 15 01 04 | getrennt sammeln |
| Glas | Flaschen, Gläser | 15 01 07 | getrennt sammeln |
| gemischte Verpackungen | alles, was nicht getrennt wurde | 15 01 06 | nur wenn Trennung nicht möglich oder nicht zumutbar ist; Gemische gehen grundsätzlich in die Vorbehandlung (§ 4 GewAbfV) |
Abfallschlüssel nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Gruppe 15 01. Dazu kommen 15 01 05 für Verbundverpackungen und 15 01 09 für Verpackungen aus Textilien. Die Zuordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Entsorger.
Pappe und Kartons
Kartonagen sind in vielen Betrieben der größte Posten. Altpapier wird nach DIN EN 643 in Sorten gehandelt, papierfremde Bestandteile wie Folie oder Klebeband sind bei den meisten Sorten auf 1,5 % begrenzt. Regeln, Sorten und Wege erklärt der Artikel Pappe und Kartons entsorgen.
Folie
Stretch- und Schrumpffolie aus PE hat sortenrein einen Marktwert; der Fachdienst EUWID führt eigene Preisreihen dafür, getrennt nach transparenter und farbiger Folie. Mehr dazu im Artikel PE-Folie im Betrieb: entsorgen oder verkaufen.
Styropor
EPS-Verpackungen aus Industrie und Gewerbe wurden 2021 zu 83 % recycelt. Dämmplatten aus Styropor sind keine Verpackungen und unterliegen eigenen Regeln. Alles dazu im Artikel Styropor entsorgen.
Andere Kunststoffe
Kanister, Bänder und Hartkunststoffe gehören ebenfalls in die Kunststofffraktion. Was sich davon verwerten lässt und was Recycling verhindert, lesen Sie im Artikel Kunststoffabfälle im Betrieb.
Verpackungen mit gefährlichen Rückständen Fässer, Kanister oder Gebinde, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch sie verunreinigt sind, sind gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 15 01 10*). Sie gehören nicht in die Wertstofffraktionen. Klären Sie die Entsorgung mit Ihrem Entsorger.
Entsorgungswege nach Menge: Tonne, Container, Ballenpresse
Welcher Weg passt, hängt vor allem von Menge, Platz und Zahl der Anfallstellen ab. Den ausführlichen Vergleich finden Sie in den Artikeln Pappe und Kartons entsorgen und Ballenpresse oder Presscontainer.
Sehr kleine Mengen
Bei sehr kleinen Mengen erlaubt § 5 GewAbfV, gewerbliche Abfälle gemeinsam mit den Abfällen der Privathaushalte auf demselben Grundstück in deren Behältern zu erfassen, wenn Getrennthaltung und Vorbehandlung wegen der geringen Menge wirtschaftlich nicht zumutbar sind.
Mittlere Mengen, Platz im Hof
Ein Container je Fraktion vom Entsorger. Sie zahlen Behältermiete und Leerungen, Ihr Team bringt das Material zum Container.
Große Mengen an einem Sammelpunkt
Ein Presscontainer verdichtet das Material, der Entsorger tauscht den Container. Dafür fallen Miete oder Kauf und Transporte an.
Regelmäßig Karton und Folie, ab etwa 500 kg im Monat
Eine Ballenpresse an der Anfallstelle. Die Ballen werden abgeholt und als Rohstoff vergütet, dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber.
Karton und Folie verkaufen statt entsorgen?
Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse dort, wo Ihre Verpackungen anfallen. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab, und Sie erhalten eine Vergütung nach EUWID.
Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Sortenrein lohnt sich: vom Entsorgen zum Verkaufen
Für die Gewerbeabfallverordnung ist Getrenntsammeln eine Pflicht. Wirtschaftlich ist es eine Chance, denn sortenreine Kartonagen und Folien haben einen Marktwert. Wir kaufen sortenreine Verpackungs- und Produktionsabfälle von Unternehmen auf.
Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle, das verkürzt die Laufwege. Die Ballen lagern platzsparend auf Ihrem Gelände. Weil sie wenig Platz brauchen, wird der große Hauptbehälter für diese Materialien überflüssig, und seine Miete entfällt. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab, und sie gehen auf direktem Weg zum nächstgelegenen Papier- oder Kunststoffverarbeiter.
Wir vergüten nach dem EUWID, dem Preisindex für Sekundärrohstoffe, der einmal im Monat erscheint. Für PPK zahlen wir fast ausschließlich mindestens den sogenannten „mittleren EUWID“. Wie sich die Preise entwickeln, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber. Den ganzen Ablauf beschreibt der Artikel Abfall verkaufen statt entsorgen.
Lohnt sich eine Ballenpresse für Ihren Betrieb?
- Ihr Betrieb hat mehr als 500 kg Verpackungsabfall im Monat, überwiegend Kartonagen und Folie.
- Die Verpackungen fallen an einem oder wenigen Orten an, zum Beispiel im Wareneingang.
- Neben der Presse ist Platz für einige Paletten mit Ballen.
- Ein Lkw kann zur Abholung auf Ihr Gelände fahren; ob Sie dafür einen Hubwagen oder Stapler brauchen, klären wir mit Ihnen.
Kleinere Mengen oder mehrere Standorte? Sprechen Sie uns trotzdem an, wir rechnen es mit Ihnen durch.
Checkliste: Sammelplatz für Verpackungsabfall einrichten
Mengen erfassen
Halten Sie fest, wie viel Karton, Folie, Styropor und Holz im Monat anfällt. Wiege- und Lieferscheine sind die beste Grundlage.
Fraktionen festlegen
Sammeln Sie die Fraktionen nach § 3 GewAbfV getrennt, die bei Ihnen anfallen. Verpackungen mit gefährlichen Rückständen kommen gesondert.
Behälter an die Anfallstelle
Stellen Sie die Behälter dort auf, wo die Verpackungen anfallen, nicht am anderen Ende des Geländes. Eine klare Beschriftung hilft beim Trennen.
Dokumentation anlegen
Lageplan und Fotos der Behälter, Liefer- und Wiegescheine sowie die Erklärung des Übernehmers sammeln Sie an einer Stelle (§ 3 Abs. 3 GewAbfV).
Team einweisen
Erklären Sie, was in welchen Behälter gehört, vor allem bei Störstoffen wie Folie im Karton. Wenn Sie mit uns arbeiten, erklärt unser Fachpersonal die Stofftrennung vor Ort.
Regelmäßig prüfen
Vergleichen Sie einmal im Jahr Mengen, Kosten und Erlöse und prüfen Sie den Rechtsstand.
Häufige Fragen
Muss ich Verpackungsmüll im Betrieb trennen?
Ja. Nach § 3 GewAbfV sind gewerbliche Siedlungsabfälle in Fraktionen wie Papier, Pappe und Karton, Kunststoffe, Glas, Metalle und Holz getrennt zu sammeln. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren.
Gilt das Verpackungsgesetz noch?
Nein. Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 überwiegend, und das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst.
Welche Abfallschlüssel haben Verpackungen?
Verpackungen stehen in der Gruppe 15 01 der Abfallverzeichnis-Verordnung, zum Beispiel 15 01 01 für Papier und Pappe, 15 01 02 für Kunststoff, 15 01 03 für Holz und 15 01 04 für Metall. Die Zuordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Entsorger.
Ist die Verbrennung als Ersatzbrennstoff Recycling?
Nein. Recycling im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schließt die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Brennstoffen aus (§ 3 Abs. 25 KrWG). In der Abfallhierarchie steht sie eine Stufe unter dem Recycling.
Was mache ich mit Fässern und Kanistern mit Resten?
Enthalten sie Rückstände gefährlicher Stoffe oder sind sie dadurch verunreinigt, sind sie gefährlicher Abfall (15 01 10*). Sie gehören nicht in die Wertstofffraktionen; klären Sie die Entsorgung mit Ihrem Entsorger.
Quellen und Rechtsstand
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 6 Abfallhierarchie und § 3 Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen Oktober 2026
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), §§ 3, 4, 5 und 7, Bundesministerium der Justiz, abgerufen Oktober 2026
- Novelle der Gewerbeabfallverordnung: Das ist der aktuelle Stand, Deutsche Handwerks Zeitung, 17.11.2025
- Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Anlage, Bundesministerium der Justiz
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, EUR-Lex
- Änderungen beim Verpackungsrecht, Durchführungsgesetz verkündet, Umweltpakt Bayern (IZU)
- EN 643 Documentation, CEPI (Confederation of European Paper Industries), 2013
- Märkte und Preisentwicklungen: Altkunststoffe Deutschland, EUWID, abgerufen Oktober 2026
- Hohe Recyclingquote für EPS, EUWID Recycling und Entsorgung, 04.12.2024
- Das BEMA Konzept, Häufige Fragen und Startseite, BEMA Verpackungsabfall (Angaben zu Ankauf, Ablauf und Vergütung)
Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Marktpreise ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.


