Verpackungsmaterial entsorgen: Der Überblick für Unternehmen

Karton, Folie, Styropor, Holz und Metall: Sie erfahren, welche Pflichten für Verpackungsabfälle im Betrieb gelten, welcher Abfallschlüssel passt und welcher Entsorgungsweg zu Ihrer Menge passt.

BEMA VerpackungsabfallZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Stand: 10 Min. Lesezeit
Zwei Personen in Warnwesten an einer geöffneten BEMA Ballenpresse mit Kartons
Rechtsstand Oktober 2026Gewerbliche Verpackungsabfälle sind nach Fraktionen getrennt zu sammeln und zu dokumentieren (§ 3 GewAbfV).
Inhalt dieses Artikels

Verpackungsmaterial entsorgen heißt im Betrieb: Kartons, Stretchfolie, Styropor, Paletten und Umreifungsbänder aus dem Wareneingang gehören nicht in einen gemeinsamen Container, sondern in getrennte Fraktionen. So verlangt es die Gewerbeabfallverordnung. Gemischt sammeln dürfen Sie nur, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dann müssen die Gemische grundsätzlich in eine Vorbehandlungsanlage.

Dieser Überblick zeigt, welche Verpackungsabfälle typischerweise anfallen, welche Pflichten gelten, welcher Abfallschlüssel passt und welcher Entsorgungsweg zu Ihrer Menge passt. Zu jedem Material führt ein Link in den ausführlichen Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach Fraktionen getrennt zu sammeln, darunter Papier, Pappe und Karton, Kunststoffe, Holz, Metalle und Glas (§ 3 GewAbfV).
  • Reihenfolge: Vermeiden geht vor Wiederverwenden, Recycling und sonstiger Verwertung. Beseitigung kommt zuletzt (§ 6 KrWG).
  • Recycling: Die Verbrennung als Ersatzbrennstoff ist energetische Verwertung, kein Recycling (§ 3 Abs. 25 KrWG).
  • Verpackungsrecht: Seit dem 12.08.2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
  • Wert: Sortenreine Kartonagen und Folien lassen sich verkaufen. Ab etwa 500 kg Verpackungsabfall im Monat lohnt der Vergleich zwischen Container und Ballenpresse.

Privat

Leere Verpackungen aus Papier und Karton kommen in die Papiertonne, Glas in den Altglascontainer, andere leere Verpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.

Im Betrieb

Im Betrieb gelten die Trennpflichten der Gewerbeabfallverordnung. Weiter zum Teil für Betriebe

Oder direkt: Beratung für Betriebe anfragen

15 01Gruppe der Abfallschlüssel für Verpackungen (Abfallverzeichnis-Verordnung)
90 %Getrenntsammlungsquote im Vorjahr, ab der die Vorbehandlungspflicht für Gemische entfallen kann (§ 4 GewAbfV)
12.08.2026seit diesem Tag gilt die EU-Verpackungsverordnung überwiegend
500 kgVerpackungsabfall im Monat: ab etwa dieser Menge lohnt der Vergleich mit einer Ballenpresse (BEMA)

Welche Verpackungsabfälle im Betrieb anfallen

Die meisten Verpackungsabfälle entstehen beim Auspacken. Zurück bleiben Kartons, Folie und Füllmaterial. Dazu kommen Versand und Produktion:

  • Wareneingang: Kartons und Wellpappe, Stretch- und Schrumpffolie, Styropor-Formteile, Umreifungsbänder, Paletten
  • Versand: Kartonreste, Füllmaterial, Luftpolsterfolie
  • Produktion: Säcke, Big Bags, Fässer, Kanister, Folienabschnitte
  • Büro und Verkauf: Papier, Verkaufsverpackungen, Getränkeverpackungen

Die wichtigste Zahl für alles Weitere ist Ihre Menge je Material. Wer sie nicht kennt, sammelt am besten ein paar Wochen lang Wiege- oder Lieferscheine. Diese Belege brauchen Sie ohnehin für die Dokumentation.

Erst vermeiden, dann verwerten: die Abfallhierarchie

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt in § 6 Abs. 1 eine Rangfolge fest. Für Verpackungen im Betrieb lässt sie sich so übersetzen:

StufeGesetzlicher BegriffBeispiel aus dem Betrieb
1VermeidungMehrwegbehälter mit Lieferanten vereinbaren
2Vorbereitung zur Wiederverwendungintakte Kartons direkt für den eigenen Versand weiterverwenden
3Recyclingsortenreine Karton- und Folienballen an Papier- und Kunststoffverarbeiter
4sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und VerfüllungVerbrennung als Ersatzbrennstoff (EBS)
5BeseitigungRestabfall, der nicht verwertet wird

Stufen nach § 6 Abs. 1 KrWG. Die Beispiele sind unsere Einordnung, keine gesetzliche Zuordnung.

Die Rangfolge ist kein Automatismus. Vorrang hat die Maßnahme, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet (§ 6 Abs. 2 KrWG). Wichtig für die Praxis: Recycling im Sinne des Gesetzes schließt die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Brennstoffen aus (§ 3 Abs. 25 KrWG). Wer Verpackungen als Ersatzbrennstoff abgibt, recycelt sie also nicht.

Pflichten in Kürze: Getrennthaltung, Dokumentation, Verpackungsrecht

Getrennt sammeln nach Gewerbeabfallverordnung

Nach § 3 Abs. 1 GewAbfV sind gewerbliche Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln, unter anderem in diese Fraktionen: Papier, Pappe und Karton (ohne Hygienepapier), Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Sie sind vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Ausnahmen gelten nur, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 3 Abs. 2 GewAbfV).

Die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren (§ 3 Abs. 3 GewAbfV): mit Lageplänen und Lichtbildern der Behälter, mit Liefer- oder Wiegescheinen und mit einer Erklärung des Übernehmers zu Masse, Art der Verwertung und Verbleib.

Wenn doch gemischt wird

Werden Abfälle nicht getrennt gesammelt, müssen die Gemische grundsätzlich unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden (§ 4 GewAbfV). Diese Pflicht entfällt unter anderem, wenn die Getrenntsammlungsquote im Vorjahr mindestens 90 Masseprozent betrug. Was nicht verwertet wird, ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen; dafür ist mindestens ein Behälter zu nutzen (§ 7 GewAbfV).

Novelle offen Eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird seit 2025 beraten. Der Entwurf sah unter anderem vor, die 90-%-Ausnahme zu streichen und eine Kennzeichnung der Behälter einzuführen. Ob und wann die Novelle gilt, ist offen. Prüfen Sie vor Änderungen an Ihrer Dokumentation den aktuellen Stand. Details im Artikel Gewerbeabfallverordnung: Getrennthaltung, Dokumentation, Nachweise.

Verpackungsrecht seit August 2026

Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 überwiegend. Das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Was sich damit für Unternehmen ändert, erklärt der Artikel Verpackungsrecht 2026: VerpackDG und EU-Verpackungsverordnung.

Fraktion für Fraktion: Was mit welchem Verpackungsmaterial passiert

Die Tabelle ordnet die häufigsten Verpackungsmaterialien ihrem Abfallschlüssel und dem üblichen Weg im Betrieb zu.

MaterialBeispieleAbfallschlüsselWeg im Betrieb
Papier, Pappe, KartonVersandkartons, Wellpappe, Papiertüten15 01 01getrennt sammeln, ab größeren Mengen pressen und als Ballen verkaufen
KunststofffolieStretch-, Schrumpf- und Haubenfolie, Beutel15 01 02getrennt nach transparent und bunt sammeln, pressen
Styropor (EPS)Formteile aus Geräte- und Möbelverpackungenin der Regel 15 01 02getrennt als Kunststoff sammeln, verdichten
andere KunststoffeKanister, Umreifungsbänder, Hartkunststoff15 01 02getrennt als Kunststoff, Weg mit dem Entsorger klären
HolzPaletten, Kisten15 01 03getrennt sammeln, intakte Paletten weiterverwenden
MetallDosen, leere Fässer, Bandeisen15 01 04getrennt sammeln
GlasFlaschen, Gläser15 01 07getrennt sammeln
gemischte Verpackungenalles, was nicht getrennt wurde15 01 06nur wenn Trennung nicht möglich oder nicht zumutbar ist; Gemische gehen grundsätzlich in die Vorbehandlung (§ 4 GewAbfV)

Abfallschlüssel nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Gruppe 15 01. Dazu kommen 15 01 05 für Verbundverpackungen und 15 01 09 für Verpackungen aus Textilien. Die Zuordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Entsorger.

Pappe und Kartons

Kartonagen sind in vielen Betrieben der größte Posten. Altpapier wird nach DIN EN 643 in Sorten gehandelt, papierfremde Bestandteile wie Folie oder Klebeband sind bei den meisten Sorten auf 1,5 % begrenzt. Regeln, Sorten und Wege erklärt der Artikel Pappe und Kartons entsorgen.

Folie

Stretch- und Schrumpffolie aus PE hat sortenrein einen Marktwert; der Fachdienst EUWID führt eigene Preisreihen dafür, getrennt nach transparenter und farbiger Folie. Mehr dazu im Artikel PE-Folie im Betrieb: entsorgen oder verkaufen.

Styropor

EPS-Verpackungen aus Industrie und Gewerbe wurden 2021 zu 83 % recycelt. Dämmplatten aus Styropor sind keine Verpackungen und unterliegen eigenen Regeln. Alles dazu im Artikel Styropor entsorgen.

Andere Kunststoffe

Kanister, Bänder und Hartkunststoffe gehören ebenfalls in die Kunststofffraktion. Was sich davon verwerten lässt und was Recycling verhindert, lesen Sie im Artikel Kunststoffabfälle im Betrieb.

Verpackungen mit gefährlichen Rückständen Fässer, Kanister oder Gebinde, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch sie verunreinigt sind, sind gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 15 01 10*). Sie gehören nicht in die Wertstofffraktionen. Klären Sie die Entsorgung mit Ihrem Entsorger.

Entsorgungswege nach Menge: Tonne, Container, Ballenpresse

Welcher Weg passt, hängt vor allem von Menge, Platz und Zahl der Anfallstellen ab. Den ausführlichen Vergleich finden Sie in den Artikeln Pappe und Kartons entsorgen und Ballenpresse oder Presscontainer.

Sehr kleine Mengen

Bei sehr kleinen Mengen erlaubt § 5 GewAbfV, gewerbliche Abfälle gemeinsam mit den Abfällen der Privathaushalte auf demselben Grundstück in deren Behältern zu erfassen, wenn Getrennthaltung und Vorbehandlung wegen der geringen Menge wirtschaftlich nicht zumutbar sind.

Mittlere Mengen, Platz im Hof

Ein Container je Fraktion vom Entsorger. Sie zahlen Behältermiete und Leerungen, Ihr Team bringt das Material zum Container.

Große Mengen an einem Sammelpunkt

Ein Presscontainer verdichtet das Material, der Entsorger tauscht den Container. Dafür fallen Miete oder Kauf und Transporte an.

Regelmäßig Karton und Folie, ab etwa 500 kg im Monat

Eine Ballenpresse an der Anfallstelle. Die Ballen werden abgeholt und als Rohstoff vergütet, dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber.

Karton und Folie verkaufen statt entsorgen?

Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse dort, wo Ihre Verpackungen anfallen. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab, und Sie erhalten eine Vergütung nach EUWID.

Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Marc Schleibaum, Geschäftsführer BEMA Verpackungsabfall

Sortenrein lohnt sich: vom Entsorgen zum Verkaufen

Für die Gewerbeabfallverordnung ist Getrenntsammeln eine Pflicht. Wirtschaftlich ist es eine Chance, denn sortenreine Kartonagen und Folien haben einen Marktwert. Wir kaufen sortenreine Verpackungs- und Produktionsabfälle von Unternehmen auf.

Im BEMA Konzept steht die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle, das verkürzt die Laufwege. Die Ballen lagern platzsparend auf Ihrem Gelände. Weil sie wenig Platz brauchen, wird der große Hauptbehälter für diese Materialien überflüssig, und seine Miete entfällt. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab, und sie gehen auf direktem Weg zum nächstgelegenen Papier- oder Kunststoffverarbeiter.

Wir vergüten nach dem EUWID, dem Preisindex für Sekundärrohstoffe, der einmal im Monat erscheint. Für PPK zahlen wir fast ausschließlich mindestens den sogenannten „mittleren EUWID“. Wie sich die Preise entwickeln, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Dem stehen Kosten für Presse und Abholung gegenüber. Den ganzen Ablauf beschreibt der Artikel Abfall verkaufen statt entsorgen.

Lohnt sich eine Ballenpresse für Ihren Betrieb?

  • Ihr Betrieb hat mehr als 500 kg Verpackungsabfall im Monat, überwiegend Kartonagen und Folie.
  • Die Verpackungen fallen an einem oder wenigen Orten an, zum Beispiel im Wareneingang.
  • Neben der Presse ist Platz für einige Paletten mit Ballen.
  • Ein Lkw kann zur Abholung auf Ihr Gelände fahren; ob Sie dafür einen Hubwagen oder Stapler brauchen, klären wir mit Ihnen.

Beratung anfragen

Kleinere Mengen oder mehrere Standorte? Sprechen Sie uns trotzdem an, wir rechnen es mit Ihnen durch.

Checkliste: Sammelplatz für Verpackungsabfall einrichten

  1. Mengen erfassen

    Halten Sie fest, wie viel Karton, Folie, Styropor und Holz im Monat anfällt. Wiege- und Lieferscheine sind die beste Grundlage.

  2. Fraktionen festlegen

    Sammeln Sie die Fraktionen nach § 3 GewAbfV getrennt, die bei Ihnen anfallen. Verpackungen mit gefährlichen Rückständen kommen gesondert.

  3. Behälter an die Anfallstelle

    Stellen Sie die Behälter dort auf, wo die Verpackungen anfallen, nicht am anderen Ende des Geländes. Eine klare Beschriftung hilft beim Trennen.

  4. Dokumentation anlegen

    Lageplan und Fotos der Behälter, Liefer- und Wiegescheine sowie die Erklärung des Übernehmers sammeln Sie an einer Stelle (§ 3 Abs. 3 GewAbfV).

  5. Team einweisen

    Erklären Sie, was in welchen Behälter gehört, vor allem bei Störstoffen wie Folie im Karton. Wenn Sie mit uns arbeiten, erklärt unser Fachpersonal die Stofftrennung vor Ort.

  6. Regelmäßig prüfen

    Vergleichen Sie einmal im Jahr Mengen, Kosten und Erlöse und prüfen Sie den Rechtsstand.

Häufige Fragen

Muss ich Verpackungsmüll im Betrieb trennen?

Ja. Nach § 3 GewAbfV sind gewerbliche Siedlungsabfälle in Fraktionen wie Papier, Pappe und Karton, Kunststoffe, Glas, Metalle und Holz getrennt zu sammeln. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Die Getrenntsammlung ist zu dokumentieren.

Gilt das Verpackungsgesetz noch?

Nein. Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 überwiegend, und das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst.

Welche Abfallschlüssel haben Verpackungen?

Verpackungen stehen in der Gruppe 15 01 der Abfallverzeichnis-Verordnung, zum Beispiel 15 01 01 für Papier und Pappe, 15 01 02 für Kunststoff, 15 01 03 für Holz und 15 01 04 für Metall. Die Zuordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Entsorger.

Ist die Verbrennung als Ersatzbrennstoff Recycling?

Nein. Recycling im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schließt die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Brennstoffen aus (§ 3 Abs. 25 KrWG). In der Abfallhierarchie steht sie eine Stufe unter dem Recycling.

Was mache ich mit Fässern und Kanistern mit Resten?

Enthalten sie Rückstände gefährlicher Stoffe oder sind sie dadurch verunreinigt, sind sie gefährlicher Abfall (15 01 10*). Sie gehören nicht in die Wertstofffraktionen; klären Sie die Entsorgung mit Ihrem Entsorger.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Marktpreise ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.

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BEMA Verpackungsabfall

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb · Niefern-Öschelbronn und St. Veit an der Glan

BEMA Verpackungsabfall ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit Sitz in Niefern-Öschelbronn und einem Standort in St. Veit an der Glan (Österreich). Wir sind seit 2008 im Geschäft, kaufen Verpackungsabfälle wie Kartonagen und Folien direkt bei Betrieben an, setzen dafür auf die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle und organisieren die Abholung der Ballen.

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Wir verwenden Paletten aus naturbelassenem Holz. Diese sollten nicht farbig 

sein.

Wichtige Information: Das Typenschild befindet sich links oder rechts an Ihrer Maschine. Auf dem Typenschild finden Sie die Typenbezeichnung und Seriennummer Ihrer Presse. Die Abholung erfolgt nur für die Ballen aus der Maschine mit der genannten Seriennummer.