Entsorgungskosten senken: Checkliste für Betriebe

Sie erfahren, woraus sich Ihre Entsorgungskosten zusammensetzen, welche Pflichten die Gewerbeabfallverordnung vorgibt und wie Sie den Verkauf von Kartonagen und Folie ehrlich gegenrechnen.

BEMA VerpackungsabfallZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Stand: 12 Min. Lesezeit
Mitarbeiterin von BEMA am Telefon im Büro
Rechtsstand Oktober 2026Seit 2024 trägt auch die Abfallverbrennung einen CO2-Preis; 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 € je Zertifikat (§ 10 BEHG).
Inhalt dieses Artikels

Entsorgungskosten senken: Das klingt nach einem neuen Vertrag mit einem günstigeren Entsorger. Mehrere Hebel liegen aber im eigenen Betrieb: Behälter, die halb leer abgeholt werden, Kartons und Folie im Restabfall, lange Wege mit Verpackungen zum Container.

Diese Checkliste zeigt, wo Sie ansetzen können: Mengen erfassen, Fraktionen trennen, Behälter und Leerungen anpassen, verdichten, Fehlwürfe vermeiden, Verträge prüfen und Wertstoffe verkaufen. Euro-Beträge für Gebühren nennen wir bewusst nicht. Sie hängen von Kommune, Entsorger und Vertrag ab, und belastbare bundesweite Kostenspannen für Gewerbeabfall haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenbausteine: Behältermiete, Transporte je Fuhre, Gebühren je Tonne und die Arbeitszeit Ihres Teams. Jeder Baustein hat einen eigenen Hebel.
  • Restabfall wird teurer: Seit 2024 trägt auch die Abfallverbrennung einen CO2-Preis. 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 € je Zertifikat.
  • Trennen ist Pflicht: Kartonagen und Folien müssen Betriebe getrennt sammeln (§ 3 GewAbfV). Gemische müssen in eine Vorbehandlungsanlage.
  • Verdichten und verkaufen: Sortenreine Kartonagen und Folien lassen sich pressen und verkaufen. Ob sich das rechnet, hängt von Menge, Abholung und Technikkosten ab.
  • Erst messen: Ohne Mengen je Fraktion können Sie weder Behälter noch Angebote vergleichen.
90 %Getrenntsammlungsquote, ab der die Vorbehandlungspflicht für Gemische entfällt; sie gehen dann vorrangig in die energetische Verwertung (§ 4 GewAbfV)
55-65 €Preiskorridor je CO2-Zertifikat im Jahr 2026 (§ 10 BEHG)
12,37 %durchschnittlicher Anstieg der Abfallgebühren 2026 in Köln (kommunales Beispiel)
100.000 €Bußgeld höchstens bei Verstößen gegen die Getrenntsammlung (§ 13 GewAbfV, § 69 KrWG)

Woraus sich Ihre Entsorgungskosten zusammensetzen

Entsorgungskosten für Gewerbeabfall bestehen aus mehreren Bausteinen. Die Gewerbegebühren des Abfallwirtschaftsbetriebs München zum Beispiel unterscheiden eine Gebühr je Tonne, ein Transportentgelt je Fuhre und die Miete für den Container. Private Entsorger rechnen je nach Vertrag ähnlich oder anders ab. Dazu kommen Kosten, die auf keiner Rechnung stehen: die Zeit, die Ihr Team mit Kartons und Folie verbringt, und der Platz, den Behälter belegen.

Die Tabelle zeigt, wo Sie bei jedem Baustein ansetzen können.

KostenbausteinHängt ab vonIhr Hebel
BehältermieteAnzahl und Größe der BehälterBehälter an die gemessene Menge anpassen, überzählige abbestellen
Transport je Fuhre oder LeerungLeerungsrhythmus und Füllgrad bei der AbholungRhythmus an die Menge anpassen, Material verdichten
Gebühr je TonneMenge des jeweiligen Abfallsweniger Restabfall und Gemische, Wertstoffe herausholen
Pflicht-RestmülltonneFestlegungen des öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgersRestabfall klein halten; ein Behälter bleibt Pflicht
Arbeitszeit und LaufwegeWeg zum Container, Kartons zerreißen, Zwischenlagernsammeln oder pressen dort, wo der Abfall entsteht
PlatzZahl und Größe der Behälter auf dem Geländeverdichten

Struktur nach dem Beispiel der Gewerbegebühren des AWM München (Stand Dezember 2024); Bausteine und Beträge unterscheiden sich je Kommune und Entsorger. Pflicht-Restmülltonne nach § 7 GewAbfV. Keine Preisangaben.

Kostentreiber Restabfall und Gemische

Restabfall (Restmüll) wird teurer. Die Stadt Köln erhöht ihre Abfallgebühren 2026 im Durchschnitt um 12,37 %. Als Gründe nennt sie höhere Verbrennungskosten, die 2024 eingeführte CO2-Abgabe, sinkende Stromerlöse, Instandhaltung sowie Tarif-, Logistik- und Inflationseffekte. Das ist ein kommunales Beispiel, nicht auf jede Region übertragbar. Es zeigt aber, welche Faktoren wirken.

CO2-Preis auf Abfallverbrennung Seit 2024 fällt auch für die Verbrennung von Abfällen eine CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Der Preis je Zertifikat lag 2024 bei 45 € und 2025 bei 55 €. Für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 € (§ 10 Abs. 2 BEHG). Wie stark das auf Ihre Rechnung durchschlägt, hängt von Kommune und Entsorger ab.

Gemische brauchen eine Vorbehandlung

Dürfen Sie Abfälle ausnahmsweise gemischt sammeln, müssen Sie diese Gemische unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuführen (§ 4 Abs. 1 GewAbfV). Bei der ersten Übergabe lassen Sie sich in Textform bestätigen, dass die Anlage die Anforderungen erfüllt (§ 4 Abs. 2). Diese zusätzliche Behandlung macht Gemische nach unserer Einschätzung zu einem Kostentreiber.

Die Vorbehandlungspflicht entfällt, wenn Ihre Getrenntsammlungsquote im Vorjahr mindestens 90 Masseprozent betrug. Dafür erstellen Sie bis zum 31. März des Folgejahres einen Nachweis, den ein zugelassener Sachverständiger geprüft hat (§ 4 Abs. 3 und 5 GewAbfV). Die Gemische müssen Sie dann getrennt von anderen Abfällen halten und vorrangig einer sonstigen, insbesondere energetischen Verwertung zuführen (§ 4 Abs. 4). Eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist seit Ende 2024 im Verfahren, aber nicht in Kraft (Stand Oktober 2026). Details im Artikel Gewerbeabfallverordnung.

Ganz ohne Restmülltonne geht es meist nicht

Für gewerbliche Siedlungsabfälle, die Sie nicht verwerten, müssen Sie mindestens einen Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nutzen, in angemessenem Umfang nach dessen Festlegungen (§ 7 GewAbfV). Das gilt nur dann nicht, wenn der Entsorgungsträger diese Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen hat (§ 7 Abs. 3). Das Ziel lautet deshalb: möglichst keine Wertstoffe im Restabfall.

Mengen erfassen und Fraktionen trennen

Ohne Zahlen können Sie weder Behältergrößen noch Angebote vergleichen. Erfassen Sie über einige Monate, welche Abfälle wo und in welcher Menge anfallen. Gute Quellen sind Wiege- und Lieferscheine Ihres Entsorgers und die Zahl der Leerungen je Behälter. Diese Belege brauchen Sie ohnehin: Die Gewerbeabfallverordnung verlangt, dass Sie die Getrenntsammlung dokumentieren, etwa mit Lageplänen, Fotos der Behälter sowie Liefer- oder Wiegescheinen (§ 3 Abs. 3 GewAbfV).

Getrennt sammeln müssen Sie unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle. Diese Fraktionen gehen vorrangig ins Recycling (§ 3 Abs. 1 GewAbfV). Kartonagen zählen zu Papier, Pappe und Karton, Stretch- und Schrumpffolie zu den Kunststoffen. Die Pflicht entfällt nur, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 3 Abs. 2).

Trennen Sie dort, wo der Abfall entsteht, zum Beispiel Kartonagen im Wareneingang und Folie an der Palettenstation. Das empfiehlt auch die Abfall-Checkliste des Bayerischen Landesamts für Umwelt: Abfälle am Entstehungsort sortenrein trennen und die Beschäftigten regelmäßig informieren.

Bußgelder Wer Fraktionen nicht richtig trennt, Gemische nicht vorbehandeln lässt oder die Pflicht-Restmülltonne nicht nutzt, riskiert ein Bußgeld bis 100.000 €. Für eine fehlende oder unvollständige Dokumentation sind es bis 10.000 € (§ 13 GewAbfV, § 69 KrWG). Das sind Höchstbeträge, keine typischen Summen.

Was die Verordnung im Einzelnen verlangt, lesen Sie im Artikel zu den Pflichten nach der Gewerbeabfallverordnung.

Behältergröße und Leerungsrhythmus prüfen

Ein Behälter, der zu groß ist oder zu oft geleert wird, kostet Miete und Transporte für Luft. Die Checkliste des Landesamts rät deshalb, Behältergröße und Abholrhythmus an die tatsächlichen Mengen anzupassen. Prüfen Sie über einige Wochen, wie voll Ihre Behälter bei der Leerung wirklich sind. Ein Foto bei jeder Abholung reicht dafür. Fragen Sie Ihren Entsorger, ob Leerungen nach Bedarf statt nach festem Plan möglich sind.

Rechenbeispiel Füllgrad Angenommen, ein Container wird jede Woche geleert und ist bei der Abholung im Schnitt nur zur Hälfte gefüllt. Bei Abrechnung je Fuhre bezahlen Sie dann doppelt so viele Transporte, wie bei voller Auslastung nötig wären. Eine Leerung alle 14 Tage halbiert die Zahl der Fuhren, sofern Platz, Hygiene und Brandschutz das zulassen. Eine Gebühr je Tonne bleibt gleich, denn die Menge ändert sich nicht.

Verdichten: weniger Volumen, kürzere Wege

Lose Kartons und Folie brauchen viel Platz. Unsere vertikalen Ballenpressen reduzieren das Volumen von Karton, Folie und Papier um bis zu 90 % (Herstellerangabe). Das wirkt an zwei Stellen.

  • Behälter und Platz: Im BEMA Konzept werden die Ballen platzsparend auf dem Gelände gelagert. Der große Hauptbehälter für Kartonagen wird damit überflüssig, seine Miete entfällt.
  • Arbeitszeit: Die Presse steht direkt an der Anfallstelle, die Wege Ihres Personals werden kürzer. Nach dem Auspacken kommt der Karton unzerkleinert in die Presse. Zerreißen und Zwischenlagern fallen weg. Bei der passenden Maschine wird höchstens einmal am Tag ein Ballen ausgeworfen; das dauert etwa 3 bis 5 Minuten.

Eine Presse kostet aber auch Geld: Anschaffung oder Rate, Strom, Ballenband und Service. Diese Posten gehören in Ihre Rechnung. Sie können eine Presse bei uns kaufen, leasen oder mietkaufen. Was eine Ballenpresse insgesamt kostet, lesen Sie im Artikel Was kostet eine Ballenpresse? Ob statt einer Ballenpresse ein Presscontainer besser zu Ihnen passt, vergleicht der Artikel Ballenpresse oder Presscontainer.

Passt eine Ballenpresse zu Ihrem Betrieb?

  • Sie haben mehr als 500 kg Verpackungsabfall im Monat, überwiegend Kartonagen und Folie.
  • Das Material fällt an einem oder wenigen Orten an.
  • Neben der Presse ist Platz für einige Paletten mit Ballen.
  • Ein Lkw kann zur Abholung auf Ihr Gelände fahren; ob Sie dafür einen Hubwagen oder Stapler brauchen, klären wir mit Ihnen.

Beratung anfragen

Weniger Menge oder mehrere Standorte? Fragen Sie uns trotzdem, die Beratung ist kostenlos.

Was bringen Ihre Kartonagen, was kostet die Abholung?

Der Abfall-Rechner zeigt den möglichen Materialwert Ihrer Kartonagen in Ballenform, mit 10 % transparenter PE-Folie und ohne Logistikkosten. Abholung und Technikkosten rechnen wir in einer Kosten-Nutzen-Analyse mit Ihnen durch. Die Beratung ist kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Marc Schleibaum, Geschäftsführer BEMA Verpackungsabfall

Fehlwürfe vermeiden

Ein Fehlwurf kostet doppelt. Landet Karton im Restabfall, bezahlen Sie die Entsorgung eines Stoffs, den Sie hätten verwerten oder verkaufen können. Landen Restabfall oder Folie im Kartonballen, sinkt die Qualität des Wertstoffs.

Papierfabriken kaufen Altpapier nach der Norm DIN EN 643. Überschreitet eine Lieferung die Toleranzen für Fremdstoffe, wird sie nicht unter der vereinbarten Sorte angenommen: Sie wird umgestuft oder zurückgeschickt. Beim Papierhersteller MM Board & Paper trägt laut Lieferbedingungen der Lieferant die Kosten für den Rücktransport beanstandeter Ware. Was genau in einen Ballen gehört, zeigt unser Leitfaden Ballenqualität.

So halten Sie Fehlwürfe gering:

  • Beschriften Sie jeden Behälter eindeutig, am besten mit Bild.
  • Weisen Sie neue Mitarbeitende und Aushilfen ein und wiederholen Sie die Einweisung regelmäßig.
  • Machen Sie Stichproben im Restabfall: Wie viel Karton und Folie stecken darin?

Zu jeder Auslieferung einer Ballenpresse gehört bei uns eine Rohstoffschulung. Unser Fachpersonal erklärt Ihrem Team vor Ort die Stofftrennung, die Sicherheitsvorkehrungen und die Abläufe der Abholung.

Verträge prüfen und Wertstoffe verkaufen

Legen Sie Ihre Entsorgungsverträge neben die gemessenen Mengen. Prüfen Sie:

  • welche Behälter Sie mieten und ob Größe und Anzahl noch zur Menge passen,
  • ob je Leerung, je Fuhre oder je Tonne abgerechnet wird und welche Zuschläge anfallen,
  • wie lange der Vertrag läuft und mit welcher Frist Sie Behälter abbestellen können,
  • ob Sie für Kartonagen und Folie bezahlen, die Sie auch verkaufen könnten.

Sprechen Sie auch mit Ihren Lieferanten. Die Checkliste des Landesamts empfiehlt, Waren mit wenig und recycelbarer Verpackung zu bevorzugen. Was nicht anfällt, müssen Sie nicht entsorgen.

Wertstoffe verkaufen: die Gegenrechnung

Sortenreine Kartonagen und Folien sind am Markt gehandelte Sekundärrohstoffe; rechtlich bleiben sie Abfall zur Verwertung. Wir kaufen sie als gepresste Ballen an und vergüten nach dem EUWID, einem monatlich erscheinenden Preisindex für Sekundärrohstoffe. Wie sich die Preise entwickeln, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Schwankungen bei Vergütung und Kosten gibt es allerdings auch bei der konventionellen Entsorgung.

Der Verkauf macht aus Kosten nicht automatisch Erlöse. Der Vergütung stehen Kosten gegenüber: Abholung, Maut- und Energiezuschlag und Technikkosten (monatlicher Posten in den BEMA-Beispielrechnungen). In diesen drei Beispielrechnungen (ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) ist das Ergebnis bei 6,82 t und 12,0 t Kartonagen und Folie im Monat positiv, bei 1,65 t negativ; eingesparte Kosten der bisherigen Entsorgung sind darin nicht enthalten.

Für Ihren Vergleich brauchen Sie deshalb beide Seiten:

Posten pro MonatBisherige EntsorgungPressen und verkaufen
BehälterMiete laut Rechnungverbleibende Behälter, etwa die Pflicht-Restmülltonne
Transport und GebührenLeerungen, Fuhren, Gebühren je TonneAbholung der Ballen, Maut- und Energiezuschlag
TechnikentfälltTechnikkosten laut Angebot bzw. Rate oder Kaufpreis der Presse; Strom, Ballenband und Service, soweit nicht enthalten
ArbeitszeitZerreißen, Wege, ZwischenlagernBeschicken der Presse, Ballenauswurf
ErlöskeinerVergütung nach EUWID, schwankt monatlich

Schema ohne Beispielwerte. Tragen Sie Ihre eigenen Zahlen aus Rechnungen und Angebot ein. Ergebnis = Vergütung minus Abholung, Zuschläge und Technik, plus eingesparte bisherige Kosten.

Unsere Empfehlung zur Abholmenge: Bleiben Sie bei der Menge, die in Ihrem Angebot vorgeschlagen ist. Sie ist bereits kostenoptimiert. Abweichende Mengen sind möglich, können aber die Kostenprognose verändern. Wie die Vergütung entsteht und wie die drei Beispiele im Detail aussehen, erklärt der Artikel Abfall verkaufen statt entsorgen.

Checkliste: Entsorgungskosten senken in acht Schritten

  1. Mengen erfassen

    Wiege- und Lieferscheine sammeln, Leerungen zählen, Füllgrad festhalten, je Fraktion und Standort.

  2. Fraktionen trennen

    Pflichtfraktionen nach § 3 GewAbfV getrennt sammeln und dokumentieren.

  3. Restabfall und Gemische prüfen

    Welche Wertstoffe landen im Restabfall? Wie hoch ist Ihre Getrenntsammlungsquote?

  4. Behälter und Leerungen anpassen

    Größe, Anzahl und Rhythmus an die gemessene Menge anpassen.

  5. Verdichtung prüfen

    Ab etwa 500 kg Verpackungsabfall im Monat eine Ballenpresse an der Anfallstelle durchrechnen.

  6. Fehlwürfe vermeiden

    Behälter beschriften, Team einweisen, Stichproben machen.

  7. Verträge prüfen

    Abrechnungsart, Zuschläge, Laufzeit und Fristen kennen. Mit Lieferanten über weniger Verpackung sprechen.

  8. Wertstoffe verkaufen

    Vergütung gegen Abholung, Zuschläge und Technik rechnen, eingesparte Kosten dazurechnen. Einmal im Jahr wiederholen.

Häufige Fragen

Muss ich Kartonagen und Folie getrennt sammeln?

Ja. Papier, Pappe und Karton sowie Kunststoffe gehören zu den Fraktionen, die Betriebe nach § 3 Abs. 1 GewAbfV getrennt sammeln und vorrangig dem Recycling zuführen müssen. Die Pflicht entfällt nur, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Warum steigen die Kosten für Restmüll?

Ein Grund ist der CO2-Preis, der seit 2024 auch für die Abfallverbrennung gilt. 2026 liegt er in einem Korridor von 55 bis 65 € je Zertifikat. Die Stadt Köln nennt für ihre Gebührenerhöhung 2026 außerdem höhere Verbrennungskosten, sinkende Stromerlöse sowie Tarif-, Logistik- und Inflationseffekte.

Kann ich die Restmülltonne ganz abbestellen?

In der Regel nein. Für nicht verwertete gewerbliche Siedlungsabfälle müssen Sie mindestens einen Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nutzen (§ 7 GewAbfV). Die Größe richtet sich nach dessen Festlegungen. Ausnahme: Der Entsorgungsträger hat diese Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen.

Lohnt sich eine Ballenpresse immer?

Nein. Es hängt von Menge, Abholkosten und Technikkosten ab. In unseren Beispielrechnungen (ohne Gewähr, laut BEMA auf veralteten Daten) ist das Ergebnis bei 1,65 t im Monat negativ, bei 6,82 t und 12,0 t positiv. Eingesparte Entsorgungskosten müssen Sie zusätzlich gegenrechnen.

Wie kann ein Betrieb Abfallkosten senken?

Erfassen Sie zuerst die Mengen je Fraktion. Dann halten Sie Wertstoffe wie Kartonagen und Folie aus dem Restabfall heraus, passen Behältergröße und Leerungsrhythmus an die Menge an, vermeiden Fehlwürfe und prüfen Ihre Verträge. Ab etwa 500 kg Verpackungsabfall im Monat lohnt es sich, Verdichten und Verkaufen durchzurechnen.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln, Gebühren und Marktpreise ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.

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Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb · Niefern-Öschelbronn und St. Veit an der Glan

BEMA Verpackungsabfall ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit Sitz in Niefern-Öschelbronn und einem Standort in St. Veit an der Glan (Österreich). Wir sind seit 2008 im Geschäft, kaufen Verpackungsabfälle wie Kartonagen und Folien direkt bei Betrieben an, setzen dafür auf die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle und organisieren die Abholung der Ballen.

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