Ballenpresse kaufen, mieten oder leasen? Die Wege im Vergleich

Sie lernen die vier Wege zur eigenen Ballenpresse kennen, verstehen Restwert und Laufzeit beim Leasing und wissen, welche Fragen Sie vor dem Vertrag klären sollten.

BEMA VerpackungsabfallZertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Stand: 9 Min. Lesezeit
Marc Schleibaum von BEMA und Angelo Di Vita mit Kartons vor einer ORWAK Ballenpresse
Rechtsstand Oktober 2026Wir bieten Leasing mit 10 % oder 30 % Restwert an, die Laufzeit beträgt im Regelfall 72 Monate.
Inhalt dieses Artikels

Eine Ballenpresse mieten, leasen, mietkaufen oder kaufen: Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Liquidität, Ihrer Planung und Ihrer Bilanz ab. Die Presse selbst ist bei allen Wegen dieselbe. Unterschiedlich sind Eigentum, Zahlungsweise, Laufzeit und die steuerliche Behandlung.

Dieser Artikel erklärt die vier Wege, zeigt, was Restwert und Laufzeit beim Leasing bedeuten, und fasst die steuerliche Grundlogik zusammen. Er ersetzt keine Steuerberatung. Am Ende wissen Sie, welche Fragen Sie vor dem Vertrag klären sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kauf: Die Presse gehört Ihnen sofort. Der Kaufpreis bindet Kapital, die Anschaffung wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Miete: Sie zahlen für die Nutzung, die Presse bleibt Eigentum des Vermieters. Laufzeit und Leistungen regelt der Mietvertrag.
  • Leasing: Raten über eine feste Laufzeit. Bei uns über die Grenke AG oder die Mercator Leasing, mit 10 % oder 30 % Restwert, im Regelfall 72 Monate.
  • Mietkauf: Raten mit dem Ziel, die Presse zu übernehmen. Ob echter oder unechter Mietkauf, entscheidet über die Bilanzierung.
  • Bei jedem Weg gleich: Der Kaufpreis bleibt bei uns derselbe, Service und Prüfung fallen immer an. Steuerlich zählt, wem die Presse wirtschaftlich zuzurechnen ist.
72 Monatebeträgt die Leasingdauer bei uns im Regelfall
10 %Restwert: höhere Rate, kleinerer Betrag am Laufzeitende
30 %Restwert: niedrigere Rate, größerer Betrag am Laufzeitende
40-90 %der Nutzungsdauer: Bei dieser Grundmietzeit wird ein Leasinggut in der Regel dem Leasinggeber zugerechnet (Leasingerlasse)

Kaufen, mieten, leasen, mietkaufen: die vier Wege im Vergleich

Die Tabelle zeigt die Grundlogik der vier Wege. Die Details regelt immer Ihr Vertrag.

KriteriumKaufMieteLeasingMietkauf
Eigentumsofort bei Ihnenbleibt beim Vermieterbeim Leasinggeber, steuerliche Zurechnung je nach Vertraggeht am Ende auf Sie über
ZahlungKaufpreislaufende MieteRaten, am Ende RestwertRaten
Liquidität zu Beginnstark belastetgeschontgeschontgeschont
Bindungkeine Laufzeitnach Mietvertragfeste Laufzeit, bei uns im Regelfall 72 Monatefeste Laufzeit
Am EndePresse gehört IhnenRückgabeje nach Vertrag, zum Beispiel Rückgabe oder ÜbernahmeÜbernahme durch Sie, beim echten Mietkauf über die Kaufoption

Vereinfachte Grundlogik, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage: Gabler Wirtschaftslexikon, REB Steuerberatung (siehe Quellen).

Ballenpresse kaufen: Eigentum ab dem ersten Tag

Beim Kauf gehört die Presse vom ersten Tag an Ihnen. Sie zahlen den Kaufpreis und schreiben die Presse über ihre Nutzungsdauer ab. Bei uns ist auch der Kauf gegen Rechnung möglich. Finanzierungskosten fallen nur an, wenn Sie den Kauf selbst finanzieren, zum Beispiel über Ihre Bank.

Der Vorteil: Sie entscheiden allein, wie lange Sie die Presse nutzen. Der Nachteil: Der Kaufpreis bindet Kapital, das Ihnen an anderer Stelle fehlen kann.

Steuerlich interessant kann eine Sonderregel sein: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist laut IHK eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich, höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung. Ob sie für Ihre Presse in Frage kommt und welche Nutzungsdauer anzusetzen ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Ballenpresse mieten: flexibel, aber ohne Eigentum

Bei der Miete zahlen Sie für die Nutzung. Die Presse bleibt Eigentum des Vermieters und geht am Ende der Mietzeit zurück. Das schont die Liquidität. Nach unserer Einschätzung passt Miete vor allem, wenn Sie eine Presse nur für begrenzte Zeit brauchen oder erst ausprobieren wollen, ob sie in Ihren Ablauf passt. Über viele Jahre zahlen Sie dagegen Miete, ohne dass Ihnen die Presse je gehört.

Prüfen Sie bei jedem Mietangebot, was genau enthalten ist:

  • Laufzeit, Kündigungsfrist und ob es eine Kaufoption gibt
  • wer Wartung, Reparaturen und die regelmäßige Prüfung bezahlt
  • wer die Ballen abholt und ob Sie dafür eine Vergütung erhalten
  • wer bei Schäden an der Presse haftet und wie sie versichert ist

Sie möchten zuerst sehen, ob eine Ballenpresse in Ihren Ablauf passt? Sie können den BEMA-Prozess und unsere Ballenpressen unverbindlich kennenlernen und testen. Bei uns können Sie die Presse leasen, mietkaufen oder gegen Rechnung kaufen. Sprechen Sie uns an, wir finden mit Ihnen den passenden Weg.

Ballenpresse leasen: Restwert und Laufzeit

Beim Leasing überlässt Ihnen eine Leasinggesellschaft die Presse für eine feste Grundmietzeit gegen monatliche Raten. Wir sind Leasingpartner der Grenke AG und der Mercator Leasing. Wir bieten 10 % oder 30 % Restwert an, die Leasingdauer beträgt im Regelfall 72 Monate, also sechs Jahre. Wenn Sie lieber Ihre eigene Leasinggesellschaft nehmen, ist das für uns völlig in Ordnung.

Was der Restwert bedeutet

Der Restwert ist der Teil des Kaufpreises, den die Raten während der Laufzeit nicht abdecken. Fachleute sprechen von Teilamortisation. Ein höherer Restwert senkt die monatliche Rate, lässt aber am Ende einen größeren Betrag offen. Die Tabelle zeigt das in Prozent des Kaufpreises:

RestwertÜber die Raten getilgtKaufpreisanteil pro MonatAm Ende offen
10 %90 % des Kaufpreisesrund 1,25 % des Kaufpreises10 % des Kaufpreises
30 %70 % des Kaufpreisesrund 0,97 % des Kaufpreises30 % des Kaufpreises

Rechenbeispiel mit 72 Monaten Laufzeit, ohne Zinsen, Gebühren und Versicherung der Leasinggesellschaft. Die tatsächliche Rate steht im Leasingangebot.

Was am Ende mit dem Restwert geschieht, regelt Ihr Leasingvertrag. Der eigentliche Kaufpreis der Presse bleibt bei uns immer gleich, egal wie Sie finanzieren. Teurer als ein Barkauf wird Leasing durch die Zinsen und Kosten der Leasinggesellschaft, die Sie mit den Raten bezahlen. Dafür schonen Sie Ihre Liquidität.

Erst testen, dann entscheiden?

Sie können den BEMA-Prozess und unsere Ballenpressen unverbindlich kennenlernen und testen. Danach zeigen wir Ihnen Kauf, Leasing über Grenke oder Mercator und Mietkauf im Vergleich. Der eigentliche Kaufpreis bleibt dabei gleich. Die Beratung ist kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Marc Schleibaum, Geschäftsführer BEMA Verpackungsabfall

Mietkauf: Raten mit Eigentumsübergang

Beim Mietkauf zahlen Sie Raten und übernehmen die Presse am Ende. Mietkauf ist bei uns möglich. Steuerlich gibt es zwei Formen, die unterschiedlich behandelt werden:

  • Echter Mietkauf: Bis Sie die Kaufoption ausüben, gilt der Vertrag bilanziell als Miete.
  • Unechter Mietkauf: Von Anfang an ist ein Ratenkauf gewollt, nur anders bezeichnet. Dann aktivieren Sie die Presse von Beginn an in Ihrer Bilanz.

Welche Form Ihr Vertrag hat, ergibt sich aus seinem Inhalt, nicht aus der Überschrift. Lassen Sie das vor der Unterschrift von Ihrer Steuerberatung prüfen.

Steuerliche Grundlogik: Wem die Presse zugerechnet wird

Keine Steuerberatung Die folgenden Punkte beschreiben die allgemeine Logik nach Fachquellen. Wie Ihr konkreter Vertrag zu behandeln ist, beurteilt Ihre Steuerberatung.

Steuerlich entscheidet nicht der Name des Vertrags, sondern wem die Presse wirtschaftlich zuzurechnen ist. Davon hängt ab, wer sie in der Bilanz führt und abschreibt.

  • Leasing: Nach den Leasingerlassen der Finanzverwaltung wird ein Leasinggut in der Regel dem Leasinggeber zugerechnet, wenn die unkündbare Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt. Kaufoptionen und Spezialleasing können die Zurechnung zum Leasingnehmer verschieben. Diese Regel gilt in dieser Form für Vollamortisationsverträge. Bei Teilamortisationsverträgen mit Restwert, wie bei unserem Leasing mit 10 % oder 30 % Restwert, kommen weitere Bedingungen hinzu, etwa Andienungsrecht oder Kaufoption. Die Zurechnung prüft Ihre Steuerberatung.
  • Zurechnung bei Ihnen: Wird die Presse Ihnen zugerechnet, aktivieren Sie sie und passivieren eine Leasingverbindlichkeit. Die Raten teilen sich dann in Tilgung und einen Zins- und Kostenanteil.
  • Mietkauf: Beim echten Mietkauf gilt bis zur Optionsausübung Miete, beim unechten Mietkauf aktivieren Sie die Presse von Beginn an.

Ob die übliche Laufzeit von 72 Monaten in den Rahmen von 40 bis 90 % fällt, hängt von der Nutzungsdauer ab, die für Ihre Presse anzusetzen ist. Auch die Frage, ob Leasingraten bei Ihnen voll als Aufwand gelten, lässt sich nur mit Blick auf den Vertrag beantworten.

Was bei jedem Weg gleich bleibt

Egal ob Sie kaufen, leasen oder mietkaufen: Einige Punkte ändern sich nicht.

  • Preis: Der eigentliche Kaufpreis der Presse bleibt bei uns immer gleich.
  • Einweisung: Zu jeder Maschinenauslieferung gehört bei uns eine Rohstoffschulung. Unser Fachpersonal erklärt Stofftrennung, Sicherheitsvorkehrungen und die logistischen Abläufe.
  • Service: Der Hersteller ORWAK verlangt mindestens einen Service pro Jahr, unabhängig davon, wem die Presse gehört. Wir bieten als offizieller ORWAK-Service UVV-Prüfung, Wartung und Reparatur an, siehe UVV und Wartung.
  • Prüfung: Fristen für die Prüfung legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Klären Sie im Vertrag, wer Prüfung und Wartung beauftragt und bezahlt.

Vor dem Vertrag helfen diese Schritte:

  1. Presse festlegen

    Monatsmenge und Kartongröße bestimmen das Modell. Alle Modelle mit Datenblättern finden Sie unter Ballenpressen.

  2. Gesamtkosten rechnen

    Rate oder Kaufpreis, Strom, Band, Service und Abholung gegen Ersparnis und Vergütung. Wie das geht, zeigt der Artikel Was kostet eine Ballenpresse?

  3. Finanzierungsweg wählen

    Kauf, Leasing mit 10 % oder 30 % Restwert oder Mietkauf. Vergleichen Sie die Angebote auf Basis desselben Kaufpreises.

  4. Steuerberatung einbinden

    Lassen Sie Zurechnung, Abschreibung und Behandlung der Raten vor der Unterschrift prüfen.

Im BEMA Konzept steht die Presse direkt an der Anfallstelle. Unsere regionalen Logistikpartner holen die Ballen ab, und Sie erhalten eine Vergütung entsprechend der Abfallmenge. Ob eine Ballenpresse oder ein Presscontainer besser zu Ihrem Betrieb passt, vergleicht der Artikel Ballenpresse oder Presscontainer.

Häufige Fragen

Kann ich bei BEMA eine Ballenpresse leasen?

Ja. Wir sind Leasingpartner der Grenke AG und der Mercator Leasing. Wir bieten 10 % oder 30 % Restwert an, die Leasingdauer beträgt im Regelfall 72 Monate.

Darf ich meine eigene Leasinggesellschaft nehmen?

Ja, das ist für uns völlig in Ordnung. Auch der Kauf gegen Rechnung und der Mietkauf sind möglich. Der eigentliche Kaufpreis der Presse bleibt dabei immer gleich.

Wird die Ballenpresse durch Leasing teurer?

Der Kaufpreis bleibt bei uns gleich. Hinzu kommen beim Leasing die Zinsen und Kosten der Leasinggesellschaft, die in den Raten enthalten sind. Dafür müssen Sie den Kaufpreis nicht auf einmal aufbringen.

Was bedeutet der Restwert beim Leasing?

Der Restwert ist der Teil des Kaufpreises, den die Raten während der Laufzeit nicht abdecken. Bei 30 % Restwert ist die Rate niedriger als bei 10 %, am Ende bleibt aber ein größerer Betrag offen. Was dann geschieht, regelt der Leasingvertrag.

Kann ich eine Ballenpresse vor der Entscheidung testen?

Ja. Sie können den BEMA-Prozess und unsere Ballenpressen unverbindlich kennenlernen und testen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos.

Ist Leasing steuerlich günstiger als Kauf?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend ist, wem die Presse wirtschaftlich zuzurechnen ist; das hängt unter anderem von Grundmietzeit, Nutzungsdauer und Kaufoptionen ab. Fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Marktpreise ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.

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BEMA Verpackungsabfall

Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb · Niefern-Öschelbronn und St. Veit an der Glan

BEMA Verpackungsabfall ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit Sitz in Niefern-Öschelbronn und einem Standort in St. Veit an der Glan (Österreich). Wir sind seit 2008 im Geschäft, kaufen Verpackungsabfälle wie Kartonagen und Folien direkt bei Betrieben an, setzen dafür auf die Ballenpresse direkt an der Anfallstelle und organisieren die Abholung der Ballen.

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Wir verwenden Paletten aus naturbelassenem Holz. Diese sollten nicht farbig 

sein.

Wichtige Information: Das Typenschild befindet sich links oder rechts an Ihrer Maschine. Auf dem Typenschild finden Sie die Typenbezeichnung und Seriennummer Ihrer Presse. Die Abholung erfolgt nur für die Ballen aus der Maschine mit der genannten Seriennummer.