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Die UVV-Prüfung der Ballenpresse wirft in vielen Betrieben dieselben Fragen auf: Wie oft muss geprüft werden, wer darf das, und was gehört in den Nachweis? Im Netz ist häufig von einer gesetzlichen Jahresfrist die Rede. Für Ballenpressen steht eine solche Frist nicht im Gesetz. Die Frist legen Sie als Betreiber selbst fest, begründet in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Dieser Artikel erklärt Rechtsgrundlage, Prüfer, Prüfaufzeichnung und den Unterschied zwischen Kontrolle, Prüfung und Wartung. Er gilt für Schrank- und Kanalpressen und beschreibt die Rechtslage in Deutschland. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage: „UVV-Prüfung“ ist ein Praxisbegriff. Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- Frist: Keine feste gesetzliche Frist. Sie legen sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, die DGUV empfiehlt mindestens jährlich.
- Prüfer: eine zur Prüfung befähigte Person, intern oder extern. Für die Auswahl sind Sie verantwortlich.
- Nachweis: Kein Prüfbuch, aber eine Aufzeichnung mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift des Prüfers.
- Wartung: gehört zur Instandhaltung nach § 10 BetrSichV und ersetzt die Prüfung nicht. Den Rhythmus gibt vor allem der Hersteller vor.
Prüfung steht an? Über unser Serviceformular fragen Sie eine UVV-Prüfung, eine UVV-Prüfung mit Wartung oder eine Reparatur an. Typ und Seriennummer Ihrer Presse stehen auf dem Typenschild links oder rechts an der Maschine. UVV-Prüfung anfragen
Was mit „UVV-Prüfung“ bei Ballenpressen gemeint ist
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Im Betriebsalltag heißt so meist die regelmäßige Sicherheitsprüfung einer Maschine. Bei Ballenpressen ist der Begriff ungenau: Die Prüfpflicht ergibt sich heute aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), vor allem aus § 14. Eine eigene Unfallverhütungsvorschrift für Ballenpressen haben wir nicht gefunden.
Diese Regeln sind maßgeblich
- Betriebssicherheitsverordnung: Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Instandhaltung (§ 10) und Prüfung (§ 14). Die Verordnung wurde zuletzt im Dezember 2025 geändert.
- TRBS 1201 und TRBS 1203: Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit beschreiben genauer, wie Prüfungen und Kontrollen ablaufen und wer prüfen darf. Die TRBS 1201 wurde zuletzt im November 2025 geändert.
- DGUV Information 214-018: Empfehlungen der Unfallversicherung für horizontale Ballenpressenanlagen, neue Ausgabe August 2026. Eine DGUV-Information ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Für vertikale Pressen haben wir keine eigene DGUV-Information gefunden; wir übertragen die Empfehlungen sinngemäß, soweit sie zur Bauart passen.
- Betriebsanleitung des Herstellers: Ihre Vorgaben zu Prüfung und Wartung fließen in Ihre Fristen ein.
Wie oft muss eine Ballenpresse geprüft werden?
Ein festes gesetzliches Prüfintervall für Ballenpressen gibt es nicht. Höchstfristen nennt die BetrSichV nur für bestimmte Arbeitsmittel und Anlagen in den Anhängen 2 und 3, etwa Aufzugsanlagen, Druckanlagen, Krane und Flüssiggasanlagen. Ballenpressen gehören nicht dazu.
Stattdessen erstellen Sie vor der ersten Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung. Die CE-Kennzeichnung der Presse ersetzt sie nicht (§ 3 Abs. 1 BetrSichV). Darin legen Sie Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest, so dass die Presse bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann, und welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Wiederkehrende Prüfung: jährlich hat sich bewährt
Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend geprüft werden (§ 14 Abs. 2 BetrSichV). Bei einer Presse mit Hydraulik, Schaltern und Verschleißteilen ist das nach unserer Einschätzung der Regelfall. Die DGUV empfiehlt: Eine mindestens jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person hat sich in der Praxis bewährt. Bei Schichtbetrieb oder hoher Beanspruchung können kürzere Abstände nötig sein. Prüfvorgaben aus der Herstelleranleitung sind zu berücksichtigen. Zeigt eine Prüfung, dass die Presse nicht bis zur nächsten Prüfung sicher ist, legen Sie die Frist neu fest.
Prüfungen außer der Reihe
- Vor der ersten Verwendung und nach jeder Montage, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Prüfinhalte, die der Hersteller im Konformitätsbewertungsverfahren schon geprüft und dokumentiert hat, entfallen (§ 14 Abs. 1 BetrSichV).
- Nach prüfpflichtigen Änderungen an der Presse (§ 14 Abs. 3 BetrSichV).
- Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen, längerer Nichtbenutzung oder Naturereignissen (§ 14 Abs. 3 BetrSichV).
- Nach Wartung oder Instandsetzung an sicherheitsrelevanten Teilen (Empfehlung der DGUV).
Ob die Sicherheit Ihrer Schrankpresse von der Aufstellung abhängt, etwa von Standsicherheit und ebenem Untergrund, klärt die Gefährdungsbeurteilung. Worauf es beim Standort ankommt, lesen Sie im Artikel Ballenpresse aufstellen.
Jährlich ist Praxis, nicht Gesetz Pflicht ist eine begründete Frist in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Wer jährlich prüfen lässt, folgt der DGUV-Empfehlung. Verlangen Hersteller oder Nutzung kürzere Abstände, gelten diese.
Wer darf prüfen? Die zur Prüfung befähigte Person
Prüfen darf nur eine „zur Prüfung befähigte Person“. Das ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse hat. Die TRBS 1203 konkretisiert das:
- eine abgeschlossene einschlägige technische Berufsausbildung oder eine vergleichbare technische Qualifikation, auch ein technisches Studium
- Erfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln
- regelmäßige Prüfpraxis, also mehrere Prüfungen im Jahr
- Weiterbildung
Für Ballenpressen nennt die DGUV Kenntnisse in Hydraulik, Mechanik und Elektrik. Die prüfende Person kann aus Ihrem Betrieb kommen, etwa ein Werkstattmeister, vom Hersteller oder von einem qualifizierten Dienstleister. Die Verantwortung für die Auswahl bleibt beim Arbeitgeber.
Bei der Prüfung ist die befähigte Person fachlich nicht an Ihre Weisungen gebunden und darf wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden (§ 14 Abs. 6 BetrSichV). Ein Prüfergebnis auf Bestellung gibt es also nicht.
Qualifikation nachfragen Lassen Sie sich vor der Beauftragung Ausbildung und Prüfpraxis der prüfenden Person nennen und legen Sie die Angaben zur Gefährdungsbeurteilung. So belegen Sie nach unserer Einschätzung eine sorgfältige Auswahl.
Was geprüft wird: Prüfinhalte bei Schrank- und Kanalpressen
Die TRBS 1201 beschreibt eine Prüfung als Vergleich von Soll und Ist mit einer Bewertung durch die befähigte Person. Die DGUV nennt für Ballenpressen unter anderem diese Prüfpunkte (Auswahl, nicht abschließend):
- Sicht- und Funktionskontrolle aller Aggregate und Steuerelemente, zum Beispiel Lichtschranken und Näherungsschalter
- alle Not-Halt-Stellteile und Sicherheitsschalter
- Leckagen an Hydraulikleitungen und Hydraulikzylindern
- Schäden an Schlauchleitungen und Elektroleitungen
- Spaltmaße an der Pressplatte
- Verschleiß an Antriebselementen
- Prüfung der elektrischen Ausrüstung nach DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Einige Punkte der DGUV-Liste betreffen nur Kanalpressen mit automatischer Abbindung, etwa Drahtführungsrollen, Drillhaken, Nadeln und Messer. Für eine Schrankpresse gelten nur die passenden Punkte, ergänzt um die Prüfvorgaben aus der Betriebsanleitung. Wie sich die Bauarten unterscheiden, zeigt der Artikel Vertikale oder horizontale Ballenpresse.
Sicherheitsnormen Für vertikale Ballenpressen gilt die DIN EN 16500:2014-10 (nicht für Maschinen, die vor ihrer Veröffentlichung gebaut wurden), für horizontale die DIN EN 16252:2013-03. ORWAK etwa erklärt für die 3120 die Übereinstimmung mit der EN 16500.
Prüfung oder Wartung steht an?
Über unser Serviceformular fragen Sie eine UVV-Prüfung, eine UVV-Prüfung mit Wartung oder eine Reparatur an. Wir sind offizieller Orwak Service und haben ein eigenes Technikteam.
Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Prüfaufzeichnung statt Prüfbuch: Was drinstehen muss
Ein „Prüfbuch“ schreibt die BetrSichV nicht vor. Vorgeschrieben ist eine Aufzeichnung des Prüfergebnisses (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Die Form ist frei: Papier, Ordner, Software oder eben ein Prüfbuch. Sie bewahren die Aufzeichnung mindestens bis zur nächsten Prüfung auf, elektronische Aufbewahrung ist zulässig. Wird die Presse an wechselnden Orten genutzt, muss am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen.
| Angabe | Pflicht oder Empfehlung | Hinweis |
|---|---|---|
| Art der Prüfung | Pflicht (§ 14 Abs. 7 BetrSichV) | zum Beispiel wiederkehrende Prüfung |
| Prüfumfang | Pflicht | was geprüft wurde, etwa Sicherheitsschalter, Hydraulik, Elektrik |
| Ergebnis | Pflicht | mit festgestellten Mängeln |
| Name und Unterschrift der prüfenden Person | Pflicht | bei rein elektronischen Dokumenten elektronische Signatur |
| Datum und Anlass | Empfehlung (TRBS 1201) | erstmalige Prüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Änderung |
| nächste Prüfung (Monat und Jahr) | freiwillig | praktisch für die Fristenkontrolle |
Grundlage: § 14 Abs. 7 BetrSichV, TRBS 1201 Nr. 8.3.1. Die Angabe der nächsten Prüfung nach § 14 Abs. 5 BetrSichV gilt formal nur für Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3. Für Ballenpressen ist sie nach unserer Lesart freiwillig.
Wenn Sie eine Prüfplakette an der Presse verwenden: Sie zeigt nur, dass geprüft wurde, nicht, dass die Presse mängelfrei ist (TRBS 1201). Ob Ihr Hersteller ein bestimmtes Prüfbuch vorsieht, steht in der Betriebsanleitung.
Kontrolle, Prüfung, Wartung: drei Pflichten, drei Rhythmen
Im Alltag verschwimmen die Begriffe. Rechtlich sind es drei Aufgaben mit eigenem Rhythmus:
| Aufgabe | Wer | Wann | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Kontrolle | Bedienperson | vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel; Sicherheitseinrichtungen nach DGUV-Empfehlung mindestens arbeitstäglich | § 4 Abs. 5 BetrSichV |
| Wartung (Instandhaltung) | fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder eine geeignete Fremdfirma | nach Herstellerangabe, bei der ORWAK 3120 mindestens einmal im Jahr | § 10 BetrSichV |
| Prüfung | zur Prüfung befähigte Person | Frist aus der Gefährdungsbeurteilung, DGUV-Empfehlung mindestens jährlich, dazu besondere Anlässe | § 14 BetrSichV |
Eine Aufzeichnungspflicht mit Mindestinhalt nennt die BetrSichV für die Prüfung (§ 14 Abs. 7). Kontrollen und Wartungen festzuhalten, empfehlen wir trotzdem.
Kurz gesagt: Die Kontrolle findet offensichtliche Mängel, ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln. Die Wartung hält die Presse in sicherem Zustand. Die Prüfung stellt fest, ob sie sicher ist. Keine der drei ersetzt die andere. Wie Sie Ihr Team auf die tägliche Kontrolle vorbereiten, erklärt der Artikel Ballenpresse sicher bedienen.
Wartung der Ballenpresse: Was Betreiber tun müssen
Wartung gehört im Arbeitsschutzrecht zur Instandhaltung (§ 10 BetrSichV). Sie müssen die Presse über die gesamte Nutzungsdauer in sicherem Zustand halten und dabei die Herstellerangaben berücksichtigen. Instandhaltung dürfen nur fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder geeignete Fremdfirmen übernehmen.
Für die Arbeiten selbst verlangt § 10 Abs. 3 BetrSichV unter anderem: Verantwortlichkeiten festlegen, den Arbeitsbereich absichern, Gefährdungen durch bewegte Teile und gespeicherte Energie vermeiden und sichere Arbeitsverfahren für Sonderzustände vorsehen. Bei hydraulischen Pressen gehört dazu nach unserer Einschätzung auch der Restdruck im System.
Herstellervorgaben am Beispiel ORWAK 3120
Wie oft gewartet wird, bestimmt vor allem der Hersteller. Für die vertikale ORWAK 3120 verlangt der Hersteller für Garantie und Produkthaftung mindestens eine Wartung pro Jahr, Originalersatzteile und die empfohlenen Hydrauliköle. Für Sicherheitskontrollen und tägliche Inspektionen ist laut Anleitung der Bediener zuständig. Welche Vorgaben für Ihre Presse gelten, steht in deren Betriebsanleitung.
Checkliste: wöchentliche Kontrolle einer Schrankpresse
Die Betriebsanleitung der ORWAK 3120 nennt für die wöchentliche Kontrolle diese Punkte. Sie eignen sich als Vorlage, die Anleitung Ihrer Presse geht vor.
- Türschalter: Die Presse startet nicht bei offener Tür.
- Ballenschalter: Der Ballen lässt sich nicht mit nur einem Schalter auswerfen.
- Not-Aus: Er hält die Maschine an.
- Abdeckungen und Schutzvorrichtungen: vollständig und unbeschädigt.
- Hydraulik: kein Ölaustritt.
- Bauteile: keine losen oder beschädigten Teile.
- Stromkabel: ohne Schäden.
Findet sich ein Fehler, bleibt die Presse außer Betrieb, bis autorisiertes Personal sie repariert hat. Für die größeren Modelle der Serie ORWAK POWER sieht das Handbuch vor, den Hauptschalter vor der Inspektion auf 0 zu stellen und mit einem Vorhängeschloss zu sichern.
Umbauten und ältere Pressen
Bauen Sie die Presse um, beurteilen Sie, ob eine prüfpflichtige Änderung vorliegt und ob Sie damit Herstellerpflichten übernehmen (§ 10 Abs. 5 BetrSichV). Bei älteren Pressen klärt die Gefährdungsbeurteilung, ob sie noch dem Stand der Technik entsprechen (§ 3 Abs. 7 BetrSichV). Hilfe gibt laut DGUV die EmpfBS 1114.
Mängel und Verstöße: Was dann gilt
Stellt die befähigte Person einen Mangel fest, der Beschäftigte gefährdet, wird er in der Prüfaufzeichnung vermerkt. Die Presse darf dann nicht weiter verwendet werden, bis der Mangel beseitigt ist. Ist die Presse lediglich nicht bis zur nächsten regulären Prüfung sicher, müssen Sie in angemessener Frist handeln: den Mangel beheben, die Prüffrist verkürzen oder den Einsatz begrenzen (TRBS 1201 Nr. 4.5.1).
Grundsätzlich gilt: Ohne durchgeführte und dokumentierte Pflichtprüfung darf die Presse nicht verwendet werden (§ 4 Abs. 4 BetrSichV). Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer die Presse ohne diese Prüfung verwendet, die Prüfung vor Inbetriebnahme oder aus besonderem Anlass nicht durchführen lässt oder das Ergebnis nicht korrekt aufzeichnet. Die Geldbuße kann bis 5.000 Euro betragen (§ 22 BetrSichV, § 25 ArbSchG). Wer dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 23 BetrSichV, § 26 ArbSchG).
Im Zweifel helfen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihre Berufsgenossenschaft.
UVV-Prüfung und Wartung mit BEMA
Wir sind offizieller Orwak Service und haben ein eigenes Technikteam. Über das Serviceformular auf unserer Seite UVV & Wartung wählen Sie, was Sie brauchen: „UVV-Prüfung“, „UVV Prüfung + Wartung“ oder „Reparatur“. Typenbezeichnung und Seriennummer Ihrer BEMA-Presse finden Sie auf dem Typenschild links oder rechts an der Maschine.
Unabhängig davon, wen Sie beauftragen: Die Prüffrist, die Auswahl der prüfenden Person und die Aufbewahrung der Prüfaufzeichnung bleiben Ihre Aufgabe als Betreiber. Welches Ballenband zu welchem BMO-Modell passt, erklärt der Artikel Ballenband und Zubehör.
Häufige Fragen
Ist die UVV-Prüfung einer Ballenpresse jährlich Pflicht?
Gesetzlich ist für Ballenpressen keine feste Frist vorgegeben. Sie legen die Prüffrist in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest, und zwar so, dass die Presse bis zur nächsten Prüfung sicher ist. Die DGUV empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung durch eine befähigte Person, bei hoher Beanspruchung auch öfter.
Wer darf eine Ballenpresse prüfen?
Eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, mit technischer Ausbildung, Erfahrung und aktueller Prüfpraxis. Sie kann aus dem eigenen Betrieb, vom Hersteller oder von einem Dienstleister kommen. Für die Auswahl sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich.
Brauche ich ein Prüfbuch für die Ballenpresse?
Ein Prüfbuch ist nicht vorgeschrieben. Pflicht ist eine Aufzeichnung mit Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Sie bewahren sie mindestens bis zur nächsten Prüfung auf, auf Papier oder elektronisch.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und UVV-Prüfung?
Die Wartung hält die Presse in sicherem Zustand (Instandhaltung nach § 10 BetrSichV). Die Prüfung stellt durch eine befähigte Person fest, ob sie sicher ist (§ 14 BetrSichV). Dazu kommt die Kontrolle vor jeder Verwendung durch die Bedienperson.
Muss nach einer Reparatur erneut geprüft werden?
Nach prüfpflichtigen Änderungen ja (§ 14 Abs. 3 BetrSichV). Die DGUV empfiehlt eine Prüfung außerdem nach Wartung oder Instandsetzung an sicherheitsrelevanten Teilen.
Gilt die DGUV Information 214-018 auch für Schrankpressen?
Laut Titel behandelt sie horizontale Ballenpressenanlagen. Eine eigene DGUV-Information für vertikale Pressen haben wir nicht gefunden. Empfehlungen wie die jährliche Prüfung lassen sich nach unserer Einschätzung sinngemäß übertragen. Maßgeblich bleiben Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanleitung.
Quellen und Rechtsstand
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 2, 3, 4, 10, 14, 22, 23 und Anhang 3, Bundesamt für Justiz, zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 25 und 26, Bundesamt für Justiz
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, Ausgabe März 2019, zuletzt geändert GMBl Nr. 33 vom 5.11.2025 (Volltext über BGN Branchenwissen)
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, Ausgabe März 2019, berichtigt GMBl Nr. 1 vom 14.1.2022 (Volltext über BGN Branchenwissen)
- DGUV Information 214-018 „Schutzmaßnahmen beim Betreiben von horizontalen Ballenpressenanlagen“, DGUV, Ausgabe August 2026
- Sachgebiet Ballenpressen, FAQ, DGUV Fachbereich Handel und Logistik
- DIN EN 16500:2014-10, Vertikale Ballenpressen, Sicherheitsanforderungen, DIN Media
- DIN EN 16252:2013-03, Horizontal arbeitende Ballenpressen, Sicherheitsanforderungen, DIN Media
- Betriebsanleitung ORWAK 3120, ORWAK, Edition 1.3 (2021-10)
- Operating Instructions ORWAK POWER 3325, 3420, 3820, ORWAK, Edition 8.7 (2023-02)
- UVV & Wartung und Startseite, BEMA Verpackungsabfall (Angaben zu Serviceformular, Orwak Service und Technikteam)
Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Normen ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.


