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Eine Ballenpresse ist im Alltag schnell bedient: Karton hinein, Tür zu, Pressvorgang starten. Trotzdem bewegt sich darin eine Pressplatte mit mehreren Tonnen Presskraft, und ein fertiger Ballen ist schwer. Deshalb ist die Unterweisung an der Ballenpresse Pflicht: vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal im Jahr.
Dieser Artikel zeigt, was Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 1 verlangen, was in die Betriebsanweisung gehört, wer die Presse bedienen darf und wie Ihr Team Ballen und Störungen sicher handhabt. Er beschreibt die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Berufsgenossenschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Unterweisung: vor der ersten Verwendung, danach mindestens einmal jährlich. Datum und Namen halten Sie schriftlich fest (§ 12 BetrSichV).
- Betriebsanweisung: muss vor der ersten Verwendung verfügbar sein. Die Herstelleranleitung genügt, wenn sie die nötigen Inhalte enthält.
- Bedienung: nach DGUV-Empfehlung nur unterwiesene, schriftlich beauftragte Personen ab 18 Jahren. Jugendliche nach unserer Einschätzung im Regelfall nicht.
- Gefahren: Quetschen an der Pressplatte, schwere Ballen beim Auswurf und vor allem die Beseitigung von Störungen.
- Einweisung: Die Einweisung durch den Lieferanten ist eine gute Grundlage, ersetzt aber nicht Ihre Pflichten als Arbeitgeber.
Warum die Ballenpresse ein Unterweisungsthema ist
Die DGUV nennt für Ballenpressenanlagen diese typischen Gefährdungen: Quetschen und Scheren, zum Beispiel beim Einstieg in den Pressraum oder bei einem Sturz hinein während der Störungsbeseitigung; Einziehen und Fangen an Verschnüreinrichtung und Drahtführung; Stolpern und Abstürzen; elektrische Energie und Gefahrstoffe. Als eigene Gefährdung führt sie Mängel in Organisation und Unterweisung auf.
Laut BG Verkehr passieren die meisten Unfälle an Ballenpressen bei der Beseitigung von Störungen. Besonders schwer sind Stürze in den Schacht bei laufender Presse. Beide Quellen beziehen sich auf horizontale Ballenpressenanlagen. Die Grundregel gilt nach unserer Einschätzung für Schrankpressen genauso: kein Griff in den Pressraum, solange die Maschine nicht sicher stillsteht.
Die Pflichten: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist vor der ersten Verwendung der Presse Pflicht, die CE-Kennzeichnung ersetzt sie nicht (§ 3 Abs. 1 BetrSichV). In ihr halten Sie fest, welche Gefahren an Ihrer Presse bestehen und wie Sie ihnen begegnen. Ob die Presse mit besonderen Gefährdungen verbunden ist, klären Sie nach unserer Lesart ebenfalls dort. Dann dürfen sie nur dazu beauftragte Beschäftigte verwenden (§ 12 Abs. 3 BetrSichV).
Auf dieser Grundlage unterweisen Sie. Diese Regelwerke verlangen das, jeweils mit eigenem Rhythmus:
| Grundlage | Was verlangt wird | Rhythmus |
|---|---|---|
| § 12 ArbSchG | Unterweisung während der Arbeitszeit, bei Einstellung, neuen Aufgaben und neuen Arbeitsmitteln, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit | erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen |
| § 12 Abs. 1 BetrSichV | Information zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Störungen, Unfällen und Erster Hilfe, dann tätigkeitsbezogene Unterweisung | vor der ersten Verwendung, danach mindestens jährlich |
| § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 | Unterweisung und Dokumentation | mindestens jährlich |
| § 29 JArbSchG | Unterweisung Jugendlicher über die besonderen Gefahren, auch vor der ersten Arbeit an Maschinen | vor Beginn der Beschäftigung, dann mindestens halbjährlich |
Bei Leiharbeit trifft die Unterweisungspflicht den Entleiher, also den Betrieb, in dem gearbeitet wird (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Die Informationen müssen in verständlicher Form und Sprache vorliegen (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Für Beschäftigte mit wenig Deutschkenntnissen heißt das nach unserer Lesart: Unterweisung und Betriebsanweisung in einer Sprache, die sie verstehen. Für Aushilfen gilt nichts anderes. Auch wer nur gelegentlich an der Presse steht, wird vor der ersten Verwendung unterwiesen.
Betriebsanweisung für die Ballenpresse: Aufbau und Inhalt
Vor der ersten Verwendung muss eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache an geeigneter Stelle verfügbar sein (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Eine eigene Betriebsanweisung brauchen Sie nicht, wenn die Betriebsanleitung des Herstellers die nötigen Inhalte enthält. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen aktualisieren Sie die Betriebsanweisung, und Sie nutzen sie in der Unterweisung.
Die DGUV empfiehlt für Ballenpressen diese Gliederung: Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe, Instandhaltung, Datum und Unterschrift. Inhaltlich gehören laut DGUV unter anderem hinein:
- welcher Personenkreis die Presse bedienen darf
- die tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- bei Mängeln den Betrieb einstellen
- Schutzeinrichtungen nicht manipulieren
- bei Außerbetriebnahme vom Netz trennen und gegen unbefugte Benutzung sichern
- Verhalten bei Fehlwürfen, zum Beispiel wenn Gefahrstoffe in die Presse geraten sind
Vorlage nutzen Die BG ETEM bietet die Muster-Betriebsanweisung B153 „Sicheres Arbeiten an Ballenpressen“ an. Sie ist für Pressen mit textilem Material geschrieben und muss an Ihre Presse angepasst werden. Als Vorlage für Aufbau und Tonfall ist sie trotzdem hilfreich.
Wer darf die Ballenpresse bedienen?
Nach Empfehlung der DGUV dürfen Ballenpressen eigenverantwortlich nur Personen bedienen, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet und zuverlässig sind, unterwiesen wurden und schriftlich mit der Bedienung beauftragt sind. Das ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Verbindlich ist § 7 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1: Wer Aufgaben überträgt, prüft, ob die Beschäftigten die Sicherheitsregeln einhalten können. Wer erkennbar nicht in der Lage ist, eine Arbeit gefahrlos auszuführen, darf damit nicht beschäftigt werden.
Auch Hersteller machen Vorgaben. Für die ORWAK 3120 gilt laut Betriebsanleitung: keine Bedienung durch Minderjährige, nur geschulte Personen mit Erfahrung, Einmannbetrieb, also nur der Bediener im Arbeitsbereich.
Jugendliche und Auszubildende
Jugendliche, also Personen von 15 bis unter 18 Jahren, dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, deren Unfallgefahren sie mangels Sicherheitsbewusstsein oder Erfahrung nicht erkennen oder abwenden können (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 JArbSchG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Arbeit für das Ausbildungsziel nötig ist und ein Fachkundiger die Aufsicht führt. Ballenpressen nennt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Nach unserer Einschätzung folgt aus Gesetz, DGUV-Empfehlung und Herstellervorgaben: Jugendliche sollten Ballenpressen im Regelfall nicht bedienen. Auszubildende allenfalls, wenn es für die Ausbildung nötig ist, unter Aufsicht und nur, wenn die Betriebsanleitung es nicht verbietet. Klären Sie das mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Typische Gefahren an der Ballenpresse und wie Sie sie vermeiden
| Gefahr | Wann sie auftritt | Schutzmaßnahme |
|---|---|---|
| Quetschen durch das sich schließende Presswerkzeug | Eingriff während des Pressens, Störungsbeseitigung | Schutzeinrichtungen nie umgehen, kein Eingriff während des Pressens, vorher stillsetzen und sichern |
| Sturz oder Einstieg in den Pressraum | Störungsbeseitigung, vor allem an Anlagen mit Zuführband | nie in Pressraum oder Schacht steigen, nicht auf die Maschine klettern |
| Anstoßen durch die aufspringende Tür | beim Öffnen der Tür | beim Öffnen seitlich stehen |
| Fußverletzungen durch schwere Ballen | beim Auswerfen und Bewegen der Ballen | Ballen langsam per Zweihandbedienung auskippen, zum Stapeln einen Stapler nutzen |
| Einziehen an Drahtführung oder Verschnüreinrichtung | Pressen mit Drahtabbindung, etwa Kanalpressen mit automatischer Abbindung | Schutzeinrichtungen nicht umgehen, nie an laufenden Teilen arbeiten |
| elektrische Energie | offene Abdeckungen, beschädigte Kabel | Abdeckungen nur durch autorisiertes Personal und bei gezogenem Netzstecker abnehmen |
Quellen: DGUV Information 214-018 (horizontale Anlagen), Muster-Betriebsanweisung B153 der BG ETEM, Betriebsanleitung ORWAK 3120, BEMA FAQ. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung Ihrer Presse.
Eine weitere Regel aus dem Muster der BG ETEM: den Pressvorgang nicht auslösen, wenn sich jemand in der Nähe aufhält. Ein freier Arbeitsbereich beginnt bei der Wahl des Standorts. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Artikel Ballenpresse aufstellen.
Sicherheitseinrichtungen prüfen lassen?
Not-Halt und Sicherheitsschalter gehören laut DGUV zu den Prüfpunkten einer Ballenpresse. Über unser Serviceformular fragen Sie eine UVV-Prüfung, eine UVV-Prüfung mit Wartung oder eine Reparatur an. Wir sind offizieller Orwak Service.
Ihr Ansprechpartner: Marc Schleibaum, Geschäftsführer

Sicherer Ablauf an der Schrankpresse: befüllen, pressen, auswerfen
Unsere Schrankpressen sind, wie die anderer Hersteller auch, Halbautomaten. Sie befüllen die Presse von Hand. Ist der maximale Füllstand erreicht, binden Sie den Ballen ab und werfen ihn aus. Bei der Maschine, die wir für Ihre Menge vorschlagen, passiert das höchstens einmal am Tag. Der Ablauf:
Befüllen
Karton unzerkleinert in die Presse geben, nur Material, das hineingehört. Bei der ORWAK 3120 wählen Sie für Kunststoff die Einstellung „Plastik“ mit geringerer Presskraft. Fehlwürfe wie Gefahrstoffe behandeln Sie nach Betriebsanweisung.
Pressen
Tür schließen, Pressvorgang starten. Nur die Bedienperson hält sich im Arbeitsbereich auf. Während des Pressens greift niemand in die Maschine.
Abbinden
In der Maschine liegen Ober- und Unterbänder. Diese verbinden Sie per Haushaltsknoten miteinander.
Auswerfen
Per Zweihandbedienung kippen Sie den Ballen langsam und vorsichtig heraus. Der Auswurf darf nur mit beiden Ballenschaltern möglich sein, das gehört bei der ORWAK 3120 zur wöchentlichen Kontrolle. Beim Öffnen der Tür stehen Sie seitlich.
Ballen bewegen und stapeln
Laut Datenblatt wiegt ein Ballen je nach Material bis zu 75 kg (BMO 75) und bis zu 500 kg (BMO 500). Zum Stapeln empfehlen wir einen Stapler. Außer bei der BMO 75 ist das von Hand kaum zu bewältigen.
Die Schritte folgen unseren Angaben zu den BMO-Schrankpressen und, wo genannt, der Anleitung der ORWAK 3120. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung Ihrer Presse.
Störungen sicher beseitigen
Klemmt Material, liegt der Griff in die Presse nahe. Genau hier passieren laut BG Verkehr die meisten Unfälle. Diese Reihenfolge gehört deshalb in jede Unterweisung:
Stillsetzen
Presse anhalten. Nie an der laufenden Maschine eingreifen.
Gegen Wiedereinschalten sichern
Zum Beispiel den Hauptschalter ausschalten und abschließen oder den Netzstecker ziehen. Das Handbuch der ORWAK POWER sieht das Abschließen des Hauptschalters mit einem Vorhängeschloss etwa für die wöchentliche Inspektion vor.
Gespeicherte Energie beachten
§ 10 Abs. 3 BetrSichV verlangt, Gefährdungen durch bewegte Teile und gespeicherte Energie zu vermeiden. Bei hydraulischen Pressen gehört dazu nach unserer Einschätzung der Restdruck. Halten Sie sich an die Vorgaben der Betriebsanleitung.
Von einem sicheren Standplatz arbeiten
Verstopfungen nur mit Haken, Zangen oder Stangen lösen. Nie in Pressraum oder Schacht steigen und nicht auf die Maschine klettern.
Abdeckungen und Mängel
Abdeckungen nimmt nur autorisiertes Personal ab. Jede festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr und jeden Defekt an Schutzvorrichtungen melden Beschäftigte unverzüglich (§ 16 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Andere Gefahren und Mängel sollen sie ebenfalls melden.
Legen Sie fest, wer Störungen beseitigen darf. Für Instandhaltungsarbeiten verlangt § 10 BetrSichV fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder geeignete Fremdfirmen. Was bei Prüfung und Wartung gilt, erklärt der Artikel UVV-Prüfung und Wartung der Ballenpresse.
Unterweisung durchführen und dokumentieren
Die Unterweisung ist tätigkeitsbezogen. Je nach Aufgabe gehören laut DGUV Bedienung, Wartung, Instandhaltung, Reinigung und die arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrolle dazu. Für Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung verweist die DGUV auf die TRBS 1116.
Checkliste: Themen der Unterweisung
- Gefahren an Ihrer Presse und die Schutzmaßnahmen
- Bedienung nach Betriebsanweisung, nur eine Person im Arbeitsbereich
- arbeitstägliche Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen wie Türschalter und Not-Halt
- was in die Presse darf und wie Fehlwürfe behandelt werden
- Abbinden und Auswerfen, Umgang mit schweren Ballen
- Verhalten bei Störungen: stillsetzen, sichern, Hilfsmittel nutzen
- Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe
- Mängel und defekte Schutzvorrichtungen sofort melden
- wer was darf: Bedienung, Reinigung, Wartung
Zeigen Sie die Handgriffe an der Presse selbst. Das macht die Unterweisung konkret.
Was Sie festhalten müssen
Datum und Namen der Unterwiesenen halten Sie schriftlich fest (§ 12 Abs. 1 BetrSichV). Auch die DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation (§ 4 Abs. 1). Wir empfehlen zusätzlich die Themen, die unterweisende Person und die Unterschrift der Teilnehmenden. Das schreibt die BetrSichV nicht vor, erleichtert aber den Nachweis.
Wer nicht oder nicht rechtzeitig unterweist oder keine Betriebsanweisung bereitstellt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis 5.000 Euro betragen (§ 22 BetrSichV, § 25 ArbSchG).
Einweisung durch den Lieferanten: Was sie leistet und was nicht
Ein Beispiel aus einer Herstelleranleitung: Laut Betriebsanleitung der ORWAK 3120 werden Bediener und Servicepersonal bei der Inbetriebnahme durch eine bevollmächtigte Person des Herstellers eingewiesen. Jeder Bediener muss die Betriebsanleitung lesen, und das Handbuch muss bei der Presse verfügbar sein.
Wir bieten eine persönliche Unterweisung: Unser Fachpersonal erklärt Ihnen die Stofftrennung, macht Sie mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut und erläutert die logistischen Prozesse. Sie erhalten eine Einweisung vor Ort, und jede Maschinenauslieferung ist bei uns mit einer Rohstoffschulung verbunden.
Nach unserer Einschätzung ersetzt eine solche Einweisung, auch unsere, nicht Ihre Pflichten als Arbeitgeber: Betriebsanweisung, jährliche Unterweisung und Dokumentation bleiben bei Ihnen. Sie ist aber eine gute Grundlage, auf der Ihre eigene Unterweisung aufbauen kann. Bei Fragen zur Bedienung Ihrer BEMA-Presse erreichen Sie uns über die Kontaktseite. Prüfung, Wartung oder Reparatur fragen Sie unter UVV & Wartung an.
Häufige Fragen
Wie oft muss zur Ballenpresse unterwiesen werden?
Vor der ersten Verwendung und danach mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unterweisen Sie mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Dazu kommt eine Unterweisung bei neuen Aufgaben oder einer neuen Presse (§ 12 ArbSchG).
Muss die Unterweisung dokumentiert werden?
Ja. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 BetrSichV), auch die DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation. Wir empfehlen, zusätzlich Themen und Unterschriften zu notieren.
Dürfen Auszubildende unter 18 die Ballenpresse bedienen?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz nennt Ballenpressen nicht ausdrücklich, verbietet aber Arbeiten mit Unfallgefahren, die Jugendliche nicht erkennen oder abwenden können (§ 22 JArbSchG). Die DGUV empfiehlt für die eigenverantwortliche Bedienung ein Mindestalter von 18 Jahren, ORWAK verbietet für die 3120 die Bedienung durch Minderjährige. Nach unserer Einschätzung kommt die Bedienung nur in Frage, wenn sie für die Ausbildung nötig ist, unter Aufsicht und wenn die Anleitung es erlaubt.
Reicht die Bedienungsanleitung als Betriebsanweisung?
Ja, wenn sie die Inhalte einer Betriebsanweisung enthält und in verständlicher Form und Sprache vorliegt (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Sie muss an geeigneter Stelle verfügbar sein, am besten direkt an der Presse.
Wo passieren die meisten Unfälle an Ballenpressen?
Laut BG Verkehr bei der Beseitigung von Störungen. Deshalb gilt: Presse stillsetzen, gegen Wiedereinschalten sichern und Verstopfungen nur mit Hilfsmitteln von einem sicheren Standplatz aus lösen.
Ersetzt die Einweisung durch den Lieferanten die Unterweisung?
Nach unserer Einschätzung nein. Sie ist eine gute Grundlage, aber Betriebsanweisung, jährliche Unterweisung und Dokumentation bleiben Pflichten des Arbeitgebers.
Quellen und Rechtsstand
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 12 und 25, Bundesamt für Justiz
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), §§ 3, 10, 12 und 22, Bundesamt für Justiz, zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 2, 22 und 29, Bundesamt für Justiz
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §§ 4, 7 und 16, DGUV, Fassung November 2013
- DGUV Information 214-018 „Schutzmaßnahmen beim Betreiben von horizontalen Ballenpressenanlagen“, DGUV, Ausgabe August 2026
- Unterweisungskarte E7 „Sicheres Arbeiten an Ballenpressenanlagen“, BG Verkehr, 2022
- Muster-Betriebsanweisung B153 „Sicheres Arbeiten an Ballenpressen“, BG ETEM
- Betriebsanleitung ORWAK 3120, ORWAK, Edition 1.3 (2021-10)
- Operating Instructions ORWAK POWER, ORWAK, Edition 8.7 (2023-02)
- Datenblatt BMO 75 und Datenblatt BMO 500, BEMA Verpackungsabfall
- Häufige Fragen, Abfall-Rechner und Startseite, BEMA Verpackungsabfall (Angaben zu Halbautomaten, Ballenauswurf, Stapeln, Unterweisung und Einweisung vor Ort)
Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Regeln und Normen ändern sich; wir prüfen die Artikel regelmäßig.


